Betriebliches Eingliederungsmanagement
Erfolgreich zurück in den Job
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) unterstützt Beschäftigte, nach längerer oder wiederholter Krankheit dauerhaft arbeitsfähig zu bleiben. Gleichzeitig hilft es Arbeitgebern, Ausfallzeiten zu reduzieren, Fachkräfte zu binden und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.
Profitieren Sie vom Wiedereingliederungsmanagement
Erleben Sie in unserer interaktiven Tour, wie Sie das BEM strukturiert, rechtssicher und effizient umsetzen – von der frühzeitigen Identifikation potenzieller BEM-Fälle bis hin zur professionellen und datenschutzkonformen Erstellung und Versendung der BEM-Einladung direkt im System.
BEM bietet viele Vorteile für Ihr Unternehmen
Durch BEM sichern Sie sich wertvolles Know-how und langjährige Erfahrung ihrer Beschäftigten. Gleichzeitig werden weitere Fehlzeiten reduziert und zusätzliche Belastungen im Team vermieden.
Das BEM zielt darauf ab, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneute Fehlzeiten zu verhindern und den Arbeitsplatz zu erhalten. Ein professionell umgesetztes BEM wirkt weit über den Einzelfall hinaus. Studien zeigen, dass mit BEM krankheitsbedingte Kündigungen zurückgehen, sich das Arbeitsklima verbessert und das Engagement der Mitarbeitenden steigt.

Beschäftigte wieder integrieren
BEM unterstützt erkrankte Beschäftigte dabei, schrittweise und nachhaltig an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren und wieder aktiv am Arbeitsleben teilzunehmen.

Arbeitsverhältnis dauerhaft erhalten
Durch frühzeitige und individuelle Maßnahmen hilft das BEM, Kündigungen zu vermeiden und bestehende Arbeitsverhältnisse langfristig zu sichern.

Weitere Fehlzeiten vermeiden
Durch die Analyse von Belastungen und die Umsetzung geeigneter Maßnahmen können erneute Erkrankungen reduziert und zukünftige Fehlzeiten verringert werden.

Arbeitsfähigkeit fördern
Das BEM trägt dazu bei, die körperliche und psychische Leistungsfähigkeit der Beschäftigten zu stärken und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen zu schaffen.
Ablauf des BEM-Verfahrens
1. Feststellen der Arbeitsunfähigkeit
Zu Beginn wird festgestellt, ob und wie lange eine Arbeitsunfähigkeit der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters vorliegt. Grundlage hierfür sind die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere längere oder wiederholte Fehlzeiten innerhalb eines Jahres.
2. Erstkontakt mit der Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter
Im Erstkontakt wird die betroffene Person über die Möglichkeit und die Ziele des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) informiert. Dabei wird betont, dass die Teilnahme freiwillig ist und dem Erhalt der Arbeitsfähigkeit dient.
3. Informationsgespräch
Im Informationsgespräch werden der Ablauf, die Beteiligten sowie der Datenschutz im BEM-Verfahren ausführlich erläutert. Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter erhält Gelegenheit, Fragen zu stellen und eine informierte Entscheidung zur Teilnahme zu treffen.
4. Eingliederungsgespräch
Im Eingliederungsgespräch werden gemeinsam die Ursachen der Arbeitsunfähigkeit sowie mögliche Unterstützungsmaßnahmen besprochen. Ziel ist es, individuelle Lösungen zu finden, die eine nachhaltige Rückkehr in den Arbeitsalltag ermöglichen.
5. Durchführung der vereinbarten Maßnahmen
Die im Gespräch festgelegten Maßnahmen werden anschließend umgesetzt, beispielsweise Anpassungen des Arbeitsplatzes oder eine stufenweise Wiedereingliederung.
6. Überprüfung der Wirksamkeit
Die umgesetzten Maßnahmen werden daraufhin überprüft, ob sie zur Stabilisierung der Arbeitsfähigkeit beitragen. Falls erforderlich, werden die Maßnahmen angepasst oder weitere Schritte vereinbart.
Kernziele des BEM
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) verfolgt das Ziel, die Ursachen von Arbeitsunfähigkeit systematisch zu analysieren und gemeinsam passende Lösungen zu entwickeln. Dabei steht im Mittelpunkt, die bestehende Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und Beschäftigte bei ihrer Rückkehr an den Arbeitsplatz nachhaltig zu unterstützen. Gleichzeitig trägt das BEM dazu bei, den Arbeitsplatz langfristig zu erhalten und erneuter Arbeitsunfähigkeit wirksam vorzubeugen.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Ja. Nach § 167 Abs. 2 SGB IX sind alle Arbeitgeber verpflichtet, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten, wenn Beschäftigte innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren. Die Teilnahme am BEM ist für die betroffenen Beschäftigten jedoch freiwillig.
Für Beschäftigte unterstützt das BEM den Erhalt des Arbeitsplatzes und die langfristige Gesundheit. Arbeitgeber profitieren von geringeren Fehlzeiten, der Sicherung von Fachkräften sowie von mehr Rechtssicherheit und einem positiven Betriebsklima.
Ja, das Betriebliche Eingliederungsmanagement kann in bestehende ATOSS-Strukturen integriert werden. Durch die Nutzung vorhandener Daten, wie Abwesenheiten oder Fehlzeiten, lassen sich BEM-relevante Fälle frühzeitig identifizieren und strukturiert steuern.
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