Entgeltfortzahlung: Das gilt es zu beachten
Die Entgeltfortzahlung schützt Arbeitnehmer vor einem Verdienstausfall während einer Erkrankung. In einem Zeitraum von sechs Wochen wird das Gehalt weiterhin ausgezahlt. Wichtig hierbei jedoch ist, dass der Arbeitnehmer unverzüglich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung seinem Arbeitgeber meldet. Zudem gelten weitere Besonderheiten bei der Lohnabrechnung während der Krankheitsdauer, die beachtet werden müssen.
Entgeltfortzahlung bis zu sechs Wochen
Eine Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn Beschäftigte aufgrund einer Erkrankung ihre vertraglich vereinbarte Tätigkeit nicht mehr ausüben können oder die Ausübung der Arbeit ihren Gesundheitszustand verschlechtern würde. Ob eine Erkrankung zur Arbeitsunfähigkeit führt, hängt von der jeweiligen beruflichen Tätigkeit ab. Während eine Person trotz einer Erkrankung weiterarbeiten kann, kann dieselbe Krankheit bei einer anderen Person die Ausübung des Berufs unmöglich machen.
Für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung spielt die Ursache der Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich keine Rolle. Die Lohnfortzahlung besteht daher auch bei Erkrankungen oder Verletzungen, die beispielsweise durch einen Arbeitsunfall, einen Sportunfall oder einen Verkehrsunfall entstanden sind.
Voraussetzung für die Entgeltfortzahlung ist, dass die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit allein für den Arbeitsausfall verantwortlich ist. Der Anspruch besteht nur, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer ohne die Erkrankung die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbracht hätte.
Lohnfortzahlung bei Krankheit
Während der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erhalten Arbeitnehmer grundsätzlich das Arbeitsentgelt, das sie ohne ihre Arbeitsunfähigkeit verdient hätten. Ziel ist es, finanzielle Nachteile während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit zu vermeiden. Änderungen des Arbeitsentgelts, beispielsweise durch eine Tariferhöhung oder eine Anpassung der Arbeitszeit, werden bei der Berechnung der Entgeltfortzahlung entsprechend berücksichtigt.
Zur Entgeltfortzahlung gehören neben dem vertraglich vereinbarten Grundgehalt auch regelmäßig gezahlte Zuschläge und Zulagen, etwa Schicht-, Funktions- oder Erschwerniszulagen. Variable Vergütungsbestandteile wie Provisionen, Prämien oder Akkordlöhne werden anhand des durchschnittlich erzielten Verdienstes eines zurückliegenden Referenzzeitraums berechnet. Regelmäßig anfallende Überstunden können ebenfalls in die Berechnung einfließen, während einmalige Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld grundsätzlich nicht als laufendes Arbeitsentgelt gelten.
In der Lohnabrechnung wird die Zeit der Entgeltfortzahlung wie reguläre Arbeitszeit behandelt. Das Arbeitsentgelt wird weiterhin vom Arbeitgeber ausgezahlt, und die üblichen Abzüge für Lohnsteuer sowie Sozialversicherungsbeiträge bleiben bestehen. Erst nach Ablauf der gesetzlichen Entgeltfortzahlung endet die Zahlung durch den Arbeitgeber. Ab diesem Zeitpunkt erhalten gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer in der Regel Krankengeld von ihrer Krankenkasse.
FAQs
Besteht bei einer wiederholten Arbeitsunfähigkeit aufgrund derselben Krankheit weiterhin Anspruch auf Lohnfortzahlung?
Bei einer erneuten Arbeitsunfähigkeit aufgrund derselben Krankheit besteht nicht automatisch ein neuer Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung. Die bereits genutzte Krankheitszeit wird angerechnet. Ein neuer voller Anspruch entsteht erst, wenn der Arbeitnehmer mindestens sechs Monate wegen dieser Krankheit arbeitsfähig war oder seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit zwölf Monate vergangen sind.
Unter dürfen Sonderzahlungen wegen Krankheit gekürzt werden?
Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld dürfen nur gekürzt werden, wenn dies im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung ausdrücklich geregelt ist. Ohne eine entsprechende Vereinbarung ist eine Kürzung grundsätzlich nicht zulässig.
Besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn das eigene Kind krank ist?
Ist das eigene Kind krank und muss zu Hause betreut werden, besteht nicht automatisch ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Ob das Gehalt weitergezahlt wird, hängt von den Regelungen im Arbeits- oder Tarifvertrag ab. Besteht kein Anspruch auf bezahlte Freistellung, können gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen Kinderkrankengeld von ihrer Krankenkasse erhalten.
Welche Folgen hat eine verspätete Meldung oder Einreichung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?
Wird die Arbeitsunfähigkeit oder der erforderliche Nachweis verspätet gemeldet, kann der Arbeitgeber eine Abmahnung aussprechen. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bleibt jedoch grundsätzlich bestehen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.