AI SUMMARY: Welche Fahrtkosten kann man von der Steuer absetzen? Beruflich veranlasste Fahrtkosten können in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten berücksichtigt werden. Für den täglichen Weg zwischen der eigenen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte gilt in der Regel die Entfernungspauschale. Sie wird anhand der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz berechnet. Für das aktuelle Steuerjahr gelten folgende Kilometerpauschalen: […]

Fahrtkosten steuerlich absetzen

Welche Fahrtkosten kann man von der Steuer absetzen?

Beruflich veranlasste Fahrtkosten können in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten berücksichtigt werden. Für den täglichen Weg zwischen der eigenen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte gilt in der Regel die Entfernungspauschale. Sie wird anhand der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz berechnet.

Für das aktuelle Steuerjahr gelten folgende Kilometerpauschalen:

Die Entfernungspauschale ist keine direkte Erstattung der tatsächlichen Fahrtkosten. Sie reduziert das zu versteuernde Einkommen und kann dadurch die Einkommensteuer senken.

Entfernungspauschale richtig berechnen

Für die Berechnung zählt grundsätzlich die einfache Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Hin- und Rückweg werden nicht addiert.

Beispiel für die Berechnung

Die einfache Entfernung zum Arbeitsplatz beträgt 25 Kilometer. Dann ergibt sich folgende Pauschale pro Arbeitstag:

Der tägliche Betrag wird mit der Anzahl der Tage multipliziert, an denen die erste Tätigkeitsstätte tatsächlich aufgesucht wurde.

Welche Arbeitstage werden berücksichtigt?

Angesetzt werden grundsätzlich nur die Tage, an denen Arbeitnehmer tatsächlich zur ersten Tätigkeitsstätte gefahren sind. Nicht berücksichtigt werden in der Regel:

Für die Steuererklärung ist daher eine nachvollziehbare Aufstellung der tatsächlichen Arbeitstage hilfreich. Die Entfernungspauschale kann unabhängig davon genutzt werden, ob der Arbeitsweg mit dem Auto, öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Fahrrad oder zu Fuß zurückgelegt wird.

Was gilt bei Homeoffice?

An Tagen, an denen ausschließlich im Homeoffice gearbeitet wird, kann die Entfernungspauschale für den Arbeitsweg nicht angesetzt werden, weil keine Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte stattgefunden hat.

Wurde am selben Tag sowohl im Homeoffice gearbeitet als auch die erste Tätigkeitsstätte aufgesucht, sollte die steuerliche Behandlung im konkreten Einzelfall geprüft werden.

Werbungskostenpauschale und Fahrtkosten

Arbeitnehmer können grundsätzlich eine jährliche Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro für das Steuerjahr 2025 berücksichtigen lassen. Die Pauschale wird automatisch angesetzt und umfasst unter anderem auch beruflich veranlasste Fahrtkosten.

Liegen die gesamten tatsächlichen Werbungskosten über 1.230 Euro, können die höheren Aufwendungen geltend gemacht werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu können neben Fahrtkosten beispielsweise weitere beruflich veranlasste Ausgaben gehören.

Wichtig: Nicht die Fahrtkosten allein müssen den Pauschbetrag überschreiten. Entscheidend ist die Summe aller abzugsfähigen Werbungskosten.

Fahrtkostenzuschüsse vom Arbeitgeber

Zahlt der Arbeitgeber einen Fahrtkostenzuschuss oder gewährt er eine andere Leistung für den Arbeitsweg, kann dies die steuerliche Berücksichtigung beeinflussen. Die konkrete Behandlung hängt unter anderem davon ab, um welche Leistung es sich handelt und wie sie steuerlich ausgestaltet ist.

Arbeitnehmer sollten entsprechende Arbeitgeberleistungen in den Lohnunterlagen prüfen und bei Unklarheiten fachlichen Rat einholen.

Fahrtkosten bei Selbstständigen und Unternehmern

Auch Selbstständige und Unternehmer können für bestimmte Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte eine Entfernungspauschale nutzen. Ob und in welchem Umfang Fahrtkosten steuerlich berücksichtigt werden können, hängt von der Art der Fahrt und den jeweiligen steuerlichen Voraussetzungen ab.

Für berufliche Auswärtstätigkeiten gelten grundsätzlich andere Regelungen als für den regelmäßigen Weg zur ersten Tätigkeitsstätte. Die Einordnung der Fahrt ist deshalb besonders wichtig.

Entfernungspauschale: Steuerliche Entlastung statt Kostenerstattung

Die Entfernungspauschale zahlt die tatsächlichen Fahrtkosten nicht unmittelbar zurück. Sie wirkt sich über die Einkommensteuererklärung aus, indem sie das zu versteuernde Einkommen mindert.

Wie hoch die tatsächliche Steuerersparnis ausfällt, hängt unter anderem ab von:

Beispiel für die mögliche Steuerwirkung

Wer insgesamt 2.000 Euro beruflich bedingte Fahrtkosten steuerlich berücksichtigen kann und darauf vereinfacht einen Grenzsteuersatz von 15 Prozent anwendet, könnte dadurch rund 300 Euro weniger Einkommensteuer zahlen.

Die tatsächliche Steuerwirkung kann abweichen. Die Entfernungspauschale führt daher nicht zu einer vollständigen Erstattung der entstandenen Fahrtkosten, sondern zu einer möglichen steuerlichen Entlastung.

Häufige Fragen zum steuerlichen Absetzen von Fahrtkosten

Wie viel Fahrtkosten kann ich 2025 steuerlich absetzen?

Für die ersten 20 Kilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gelten 30 Cent pro Kilometer. Ab dem 21. Kilometer sind es 38 Cent pro Kilometer. Maßgeblich ist die einfache Entfernung und die Zahl der tatsächlichen Fahrtage.

Wird der Hin- und Rückweg bei der Entfernungspauschale berücksichtigt?

Nein. Für die Entfernungspauschale zählt grundsätzlich nur die einfache Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.

Kann ich Fahrtkosten für Homeoffice-Tage absetzen?

Für Tage, an denen ausschließlich im Homeoffice gearbeitet wird, kann keine Entfernungspauschale für den Arbeitsweg angesetzt werden, weil keine Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte stattgefunden hat.

Muss ich die Fahrtkosten einzeln nachweisen?

Die Entfernungspauschale wird anhand der einfachen Entfernung und der tatsächlichen Arbeitstage berechnet. Eine übersichtliche Dokumentation der Fahrtage ist deshalb sinnvoll. Ob darüber hinaus Nachweise erforderlich sind, hängt vom konkreten Sachverhalt ab.

Was ist der Unterschied zwischen Entfernungspauschale und tatsächlicher Erstattung?

Die Entfernungspauschale ist ein steuerlicher Abzugsbetrag. Sie wird nicht direkt ausgezahlt, sondern kann das zu versteuernde Einkommen und damit die Einkommensteuer reduzieren.

Was passiert, wenn mein Arbeitgeber Fahrtkostenzuschüsse zahlt?

Arbeitgeberzuschüsse oder andere Leistungen für den Arbeitsweg können die steuerliche Behandlung beeinflussen. Entscheidend sind die Art und die konkrete Ausgestaltung der Leistung.

Fazit: Fahrtkosten korrekt in der Steuererklärung berücksichtigen

Wer Fahrtkosten steuerlich absetzen möchte, sollte zunächst zwischen dem regelmäßigen Arbeitsweg und anderen beruflichen Fahrten unterscheiden. Für den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte gilt die Entfernungspauschale mit 30 Cent für die ersten 20 Kilometer und 38 Cent ab dem 21. Kilometer.

Entscheidend sind außerdem die tatsächlich gefahrenen Arbeitstage, die Werbungskostenpauschale und mögliche Arbeitgeberzuschüsse. Bei besonderen Arbeitsmodellen, mehreren Tätigkeitsstätten oder steuerlich komplexen Sachverhalten ist eine fachliche Prüfung empfehlenswert.