AI SUMMARY: Bei jeder Lohnabrechnung ist der Arbeitgeber verpflichtet, die anfallende Lohnsteuer direkt vom Arbeitsentgelt einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Kommt der Arbeitgeber dieser Pflicht nicht ordnungsgemäß nach, kann eine Lohnsteuerhaftung entstehen. Inhalt Definition Lohnsteuerhaftung Lohnsteuerhaftungsbescheid gegen Arbeitgeber Lohnsteuerhaftung: Wann haftet der Arbeitgeber? FAQs Definition Lohnsteuerhaftung Die Lohnsteuer wird grundsätzlich vom Arbeitnehmer geschuldet. Der Arbeitgeber ist […]

Voraussetzungen der Lohnsteuerhaftung für Arbeitgeber

Bei jeder Lohnabrechnung ist der Arbeitgeber verpflichtet, die anfallende Lohnsteuer direkt vom Arbeitsentgelt einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Kommt der Arbeitgeber dieser Pflicht nicht ordnungsgemäß nach, kann eine Lohnsteuerhaftung entstehen.

Inhalt

Definition Lohnsteuerhaftung

Die Lohnsteuer wird grundsätzlich vom Arbeitnehmer geschuldet. Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, die Lohnsteuer korrekt einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Kommt der Arbeitgeber seiner Pflicht jedoch nicht ordnungsgemäß nach, kann er für die nicht oder falsch abgeführte Lohnsteuer haftbar gemacht werden. Die Regelung gilt für Arbeitsverhältnisse und Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können dabei unter bestimmten Voraussetzungen gemeinsam für die Steuerschuld haften.

Lohnsteuerhaftungsbescheid gegen Arbeitgeber

Der Arbeitgeber, der zum Lohnsteuerabzug verpflichtet ist, haftet grundsätzlich für nicht oder zu gering abgeführte Lohnsteuer. Unklar ist, ob sich die Haftung auf die tatsächlich im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung festgesetzte Steuer beschränkt oder auf den Betrag, der bei einer hypothetischen Veranlagung festzusetzen gewesen wäre.

Wussten Sie schon? Die Lohnsteuerhaftung des Arbeitgebers umfasst mehr als nur die korrekte Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer. Ein Arbeitgeber kann auch dann in Haftung genommen werden, wenn im Rahmen des Lohnsteuer-Jahresausgleichs zu viel Steuer erstattet wurde. Auch fehlerhafte Angaben im Lohnkonto oder in der Lohnsteuerbescheinigung können zu einer zu niedrigen Steuer führen. Gleiches gilt bei einer Arbeitnehmerüberlassung, wenn lohnsteuerliche Pflichten von einem Dritten übernommen werden.

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Lohnsteuerhaftung: Wann haftet der Arbeitgeber?                               

Die Lohnsteuerhaftung des Arbeitgebers entsteht, wenn Lohnsteuer nicht oder nicht korrekt einbehalten, berechnet oder an das Finanzamt abgeführt wird. Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob den Arbeitgeber ein Verschulden trifft oder ob der Fehler auf einem Irrtum beruht. Die Haftung kann beispielsweise entstehen, wenn steuerpflichtiger Arbeitslohn fälschlicherweise steuerfrei behandelt. Auch bei Arbeitnehmerüberlassungen können mehrere Beteiligte gemeinsam für die korrekte Abführung der Lohnsteuer haften. Handelt der Arbeitgeber jedoch nach einer verbindlichen Auskunft der Finanzverwaltung oder entsprechend den geltenden steuerlichen Vorgaben, besteht in der Regel keine Haftung. Wurde aufgrund von Fehlern zu wenig Lohnsteuer abgeführt, kann der Arbeitgeber die nachgezahlte Steuer unter bestimmten Voraussetzungen vom Arbeitnehmer zurückfordern.

 

FAQs

Wer muss Lohnsteuer zahlen?

Lohnsteuer zahlen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Einkünfte aus einem Beschäftigungsverhältnis erzielen. Die Lohnsteuer wird direkt vom Arbeitslohn einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Sie ist keine eigene Steuerart, sondern ein Teil der Einkommensteuer.

Wann fällt Lohnsteuer an?

Lohnsteuer fällt an, sobald steuerpflichtiger Arbeitslohn gezahlt wird. Die Höhe der Lohnsteuer hängt unter anderem vom Einkommen, der Steuerklasse und möglichen Freibeträgen ab. Die Lohnsteuer berechnet und an direkt an das Finanzamt abgeführt.

Was passiert, wenn zu wenig Lohnsteuer abgeführt wurde?

Wird zu wenig Lohnsteuer einbehalten oder abgeführt, kann das Finanzamt die fehlende Steuer nachfordern. Je nach Ursache können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer betroffen sein. Ob und in welchem Umfang eine Nachzahlung erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

Können Arbeitgeber zu viel abgeführte Lohnsteuer korrigieren?

Ja. Fehler bei der Lohnabrechnung können unter bestimmten Voraussetzungen berichtigt werden. Wurde zu viel Lohnsteuer einbehalten oder abgeführt, erfolgt die Korrektur in der Regel über die Lohnabrechnung oder im Rahmen der Einkommensteuererklärung der betroffenen Arbeitnehmer.

Ist die Lohnsteuer dasselbe wie die Einkommensteuer?

Nein. Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuerart, sondern eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Während die Einkommensteuer die gesamte Steuer auf das Einkommen umfasst, wird die Lohnsteuer direkt vom Arbeitslohn einbehalten und als Vorauszahlung an das Finanzamt abgeführt.