AI SUMMARY: Werkstudenten unterliegen bestimmten Voraussetzungen. Sind diese gegeben, sind sie in der Beschäftigung versicherungsfrei. Das betrifft unter anderem die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Es fallen allerdings Beiträge für die Rentenversicherung und die studentische Kranken- und Pflegeversicherung an.  Inhalt Werkstudenten richtig abrechnen FAQs Werkstudenten richtig abrechnen Werkstudenten werden nicht mehr beitragsfrei in der Krankenversicherung über die Familienversicherung […]

Werkstudenten abrechnen

Werkstudenten unterliegen bestimmten Voraussetzungen. Sind diese gegeben, sind sie in der Beschäftigung versicherungsfrei. Das betrifft unter anderem die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Es fallen allerdings Beiträge für die Rentenversicherung und die studentische Kranken- und Pflegeversicherung an.

 Inhalt

Werkstudenten richtig abrechnen

Werkstudenten werden nicht mehr beitragsfrei in der Krankenversicherung über die Familienversicherung der Eltern mitversichert. Stattdessen sind sie in der kostengünstigen Krankenversicherung der Studenten kranken- und pflegeversichert.

Eine Beitragsbelastung ergibt sich für den Arbeitgeber bei der Abrechnung des Werkstudenten innerhalb der Rentenversicherungspflicht von 9,3 Prozent. Den gleichen Betrag hat der Werkstudent zu zahlen. Dieser Betrag kann allerdings auch niedriger ausfallen, wenn der Studierende ein Entgelt innerhalb des Übergangsbereichs von 603,01 bis 2.000 Euro erzielt.

Werkstudenten sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung grundsätzlich versicherungsfrei, solange das Studium im Vordergrund steht.

Zu beachten ist, dass Studierende, die mehr als geringfügig und 20 Stunden in der Woche beschäftigt sind, voll sozialversicherungspflichtig sind. Entsprechend ergibt sich bei der Abrechnung die allgemeine Abgabenbelastung in der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Dies betrifft sowohl den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer. Bei einem Arbeitsentgelt im Übergangsbereich kann sich für den Arbeitnehmer ein geringerer Gesamtbeitragsanteil als bei der regulären Abgabenbelastung ergeben.

Expertentipp:

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FAQs

Was ist ein Werkstudent?

Ein Werkstudent geht parallel zu seinem Studium einer berufsbezogenen Tätigkeit nach. Mit einem Werkstudentenjob können Studierende bereits während des Studiums Erfahrungen sammeln. So können theoretische Kenntnisse und Berufserfahrung ausgebaut werden. Die Kombination aus Arbeit und Studium ermöglicht es Studierenden zudem, ersten Praxisbezug nachzuweisen.

 

Welche Voraussetzungen muss ein Werkstudent haben?

Wer als Werkstudent arbeitet, muss an einer staatlich anerkannten Hochschule immatrikuliert sein. Wichtig ist, dass die maximale Arbeitszeit von regelmäßig 20 Stunden pro Woche während des Semesters nicht überschritten wird. Der Werkstudent darf sich währenddessen nicht im Urlaubssemester befinden. Als Werkstudenten arbeiten Studierende, die sich im Bachelor- oder Masterstudium befinden. Für Doktoranden gelten oftmals separate Regelungen.

 

Dürfen Werkstudenten in der vorlesungsfreien Zeit mehr arbeiten?

Ja, außerhalb des Semesters können Werkstudenten mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Dies setzt allerdings voraus, dass sie dies ausschließlich in der vorlesungsfreien Zeit tun. Zudem dürfen sie im Laufe eines Jahres nicht über 26 Wochen beschäftigt sein.

 

Wie unterscheiden sich Minijob und Werkstudentenjob?

Werkstudentenjobs richten sich an Studierende, parallel zu ihrem Studium und sind auf eine Arbeitszeit von bis zu 20 Stunden pro Woche im Semester begrenzt. Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, die sich auf ein maximales Einkommen von aktuell 603 Euro pro Monat begrenzt. Minijobs sind in vielen Branchen verfügbar und nicht auf eine Personengruppe beschränkt.

 

Was besagt die 26-Wochen-Regel (oder 50 %-Regel)?

Die 26-Wochen-Regel unterstützt Werkstudenten in deren Flexibilität. In vorlesungsfreien Zeiten können Werkstudenten auch über 20 Stunden pro Woche arbeiten. Voraussetzung ist allerdings, dass sie innerhalb von zwölf Monaten maximal 26 Wochen mehr als 20 Stunden arbeiten. Die Regelung muss eingehalten werden, damit der Werkstudentenstatus erhalten bleibt.