Abmahnung: Welche Form und Frist für Abmahnungen im Arbeitsrecht gelten
# Abmahnung im Arbeitsrecht: Das müssen Arbeitgeber über Form und Frist wissen
Bei Abmahnungen passieren Arbeitgebern häufig formelle Fehler, die eine Abmahnung unwirksam machen können. Deshalb ist es wichtig zu wissen, welche genauen Vorgaben gelten.
Welche Form muss eine Abmahnung haben?
Eine Abmahnung muss schriftlich erfolgen – eine mündliche Verwarnung ist rechtlich nicht ausreichend. Das Dokument sollte konkret beschreiben, welches Fehlverhalten vorliegt, wann es passiert ist und warum es nicht akzeptabel ist. Der Arbeitgeber muss die Abmahnung selbst unterzeichnen oder durch einen bevollmächtigten Vertreter unterschreiben lassen.
Wie schnell muss abgemahnt werden?
Hier gilt die „Verletzungsfristen-Rechtsprechung“: Je schwerwiegender das Fehlverhalten, desto schneller muss die Abmahnung erfolgen. Bei leichteren Verstößen sollte die Abmahnung innerhalb weniger Wochen ausgesprochen werden. Wartet der Arbeitgeber zu lange, kann er sich später nicht mehr auf diesen Verstoß berufen – die Abmahnung verliert ihre Wirkung für eine mögliche spätere Kündigung.
Praktische Auswirkungen
Fehler bei Form oder Frist können dazu führen, dass eine beabsichtigte Kündigung vor Gericht keinen Bestand hat. Arbeitgeber sollten daher dokumentieren, wann sie von einem Fehlverhalten erfahren haben, und die Abmahnung zeitnah als Schreiben ausfertigen. Eine zu schnelle Kündigung ohne ordnungsgemäße vorherige Abmahnung ist meist unwirksam.
Gültig ab: Laufende Rechtsprechung, keine neue Gesetzesänderung