AI SUMMARY: Bundesarbeitsgericht stärkt Anspruch auf 13. Monatsgehalt nach Arbeitsunfall Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Ein Arbeitnehmer behält seinen Anspruch auf das tariflich vereinbarte 13. Monatsgehalt auch dann, wenn er durch einen Arbeitsunfall arbeitsunfähig wird. Das ist eine wichtige Klarstellung für viele Beschäftigte mit entsprechenden Tarifverträgen. Was war der Fall? Der betroffene Arbeitnehmer erlitt einen Unfall auf […]

BAG-Urteil: Streit um 13. Monatsgehalt nach Unfall

Bundesarbeitsgericht stärkt Anspruch auf 13. Monatsgehalt nach Arbeitsunfall

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Ein Arbeitnehmer behält seinen Anspruch auf das tariflich vereinbarte 13. Monatsgehalt auch dann, wenn er durch einen Arbeitsunfall arbeitsunfähig wird. Das ist eine wichtige Klarstellung für viele Beschäftigte mit entsprechenden Tarifverträgen.

Was war der Fall?

Der betroffene Arbeitnehmer erlitt einen Unfall auf der Fahrt zu einer ihm vom Arbeitgeber zugewiesenen Baustelle. Die zentrale Frage lautete: Gilt dies als Arbeitsunfall, so dass die Voraussetzungen für das 13. Monatsgehalt erfüllt bleiben?

Die Entscheidung des BAG

Das Gericht bejahte dies eindeutig. Der Unfall bei der Fahrt zur zugewiesenen Baustelle wird als Arbeitsunfall anerkannt. Damit liegen alle notwendigen Voraussetzungen vor, um das tarifliche 13. Monatsgehalt zu erhalten – auch während der Phase der Arbeitsunfähigkeit nach dem Unfall.

Praktische Auswirkungen

Arbeitnehmer mit Tarifverträgen, die ein 13. Monatsgehalt vorsehen, können sich absichern: Ein Arbeitsunfall auf dem Weg zur Arbeitsstelle gefährdet diesen Anspruch nicht. Arbeitgeber müssen das 13. Monatsgehalt in solchen Fällen weiter zahlen, solange die tariflichen Bedingungen erfüllt sind.

Gültig ab: Mit dieser BAG-Entscheidung (Zeitpunkt nicht näher benannt)