Dritte Verordnung zur Änderung der Wahlordnung für die Sozialversicherung
Sozialversicherungswahlen: Neue Regeln für die Wahl der Versichertenvertreter
Die Wahlordnung für die Sozialversicherung wird zum 18. Juni 2026 grundlegend überarbeitet. Mit dieser dritten Änderungsverordnung werden die Regeln für die Wahl der Versichertenvertreter in den Selbstverwaltungsgremien der Sozialversicherungsträger neu gefasst.
Was ändert sich konkret?
Die Wahlordnung für die Sozialversicherung (SVWO) regelt, wie Versicherte ihre Vertreter in den Verwaltungs- und Vertreterversammlungen der Krankenkassen, Rentenversicherung, Unfallversicherung und Arbeitslosenversicherung wählen. Die Novelle modernisiert diese Wahlvorgänge und passt sie an aktuelle Anforderungen an.
Die genauen Änderungsdetails der Verordnung betreffen Verfahrensfragen bei der Durchführung dieser Sozialversicherungswahlen, die für Millionen von Versicherten relevant sind.
Praktische Auswirkungen
Versicherte, die an den regelmäßigen Wahlen der Sozialversicherungsträger teilnehmen, sollten sich mit den neuen Wahlmodalitäten vertraut machen. Auch die Wahlverantwortlichen bei den Versicherungsträgern müssen die geänderten Verfahrensvorschriften beachten.
Gültig ab: 18. Juni 2026
Rechtsgrundlage: Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 174