Employer Branding : Grüne Arbeitgeberversprechen – was HR bei EmpCo beachten sollte
Neue EU-Regel gegen Greenwashing: Was Arbeitgeber bei Stellenanzeigen beachten müssen
Ab Ende September greift die neue EmpCo-Richtlinie der EU, die gegen irreführende Umweltaussagen vorgehen soll. Das hat direkte Konsequenzen für Personalabteilungen: Begriffe wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „grün“ werden in Stellenanzeigen und auf Karriereseiten deutlich strenger kontrolliert. Wer diese Begriffe künftig verwendet, muss konkrete Fakten dahinter haben – sonst droht der Vorwurf des Greenwashings.
Was sich konkret ändert
Bisher konnten Arbeitgeber relativ frei von ihrem „nachhaltigen Engagement“ sprechen, ohne das genauer zu belegen. Das wird nun schwieriger. Die EmpCo-Richtlinie verbietet vage und unbegründete Umweltaussagen. Das bedeutet: Wer sein Unternehmen als „klimaneutral“ bewirbt, muss das mit konkreten Maßnahmen, Zertifikaten oder verifizierten Daten nachweisen können.
Besonders betroffen sind Karriereseiten und Stellenanzeigen, wenn dort Nachhaltigkeit als Argument für die Arbeitgeberwahl genannt wird. Generische Aussagen wie „wir sind ein grünes Unternehmen“ reichen nicht mehr aus.
Praktische Auswirkungen für HR
Stellenanzeigen überprüfen: Bestandtexte sollten durchgesehen und leere Versprechungen entfernt werden. Jeder Nachhaltigkeits-Claim braucht Belege.
Konkrete Beispiele statt Floskeln: Statt „nachhaltiges Unternehmen“ besser schreiben: „Wir nutzen 80% Ökostrom“ oder „CO₂-neutraler Arbeitsweg durch Jobticket“. Das ist nachprüfbar und rechtssicher.
Zertifikate und Standards nutzen: Falls vorhanden, sollten anerkannte Labels wie B-Corp-Zertifizierung, ISO 14001 oder Nachhaltigkeitsberichte verlinkt werden.
Rechtsabteilung einbinden: Besonders große Unternehmen sollten ihre Employer-Branding-Kampagnen vor Veröffentlichung rechtlich prüfen lassen.
Gültig ab: Ende September 2024