Entsenderecht: Änderungen bei grenzüberschreitenden Beschäftigungen
EU modernisiert Regeln für grenzüberschreitende Beschäftigung
Die Europäische Union hat sich auf eine umfangreiche Reform der Sozialversicherungsregeln für Arbeitnehmer geeinigt, die in mehreren Ländern tätig sind. Erstmals seit 2010 werden die grundlegenden Koordinierungsregeln überarbeitet – mit praktischen Erleichterungen besonders für Geschäftsreisende.
Was ändert sich?
Am 22. April 2026 einigten sich der Rat und das Europäische Parlament auf die Revision der EU-Verordnungen 883/2004 und 987/2009. Diese regeln, welche Sozialversicherung für Beschäftigte gilt, die in mehreren EU-Ländern arbeiten. Ein besonders wichtiger Punkt: Kurze Geschäftsreisen werden voraussichtlich ab 2028 von der A1-Befreiung erfasst. Das bedeutet vereinfachte Verfahren für Arbeitgeber und weniger Bürokratie.
Die formelle Zustimmung beider Institutionen steht noch aus, aber eine Verabschiedung wird für 2027/2028 erwartet.
Praktische Auswirkungen
Für deutsche Unternehmen, deren Mitarbeiter regelmäßig in andere EU-Länder reisen oder dort kurzzeitig arbeiten, dürfte die Regelung Vereinfachungen bringen. Weniger administrative Hürden bei Entsendungen und Geschäftsreisen könnten Kosten senken und Prozesse straffen.
Gültig ab: Voraussichtlich 2028