Gender Pay Gap: Fristgerechte Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie ist fraglich
Die EU verpflichtet Deutschland, bis zum 7. Juni 2026 strengere Regeln zur Lohngleichheit umzusetzen. Ein entsprechender Gesetzentwurf sollte bereits im Januar 2026 vorliegen – fehlt aber bislang. Experten befürchten nun, dass die Frist nicht eingehalten wird.
Was die Entgelttransparenzrichtlinie vorsieht: Die neue EU-Richtlinie zielt darauf ab, Lohnungleichheiten zwischen Männern und Frauen aufzudecken und zu bekämpfen. Dazu gehören erweiterte Auskunftspflichten für Arbeitgeber und mehr Transparenz bei Gehaltsstrukturen. Arbeitnehmer sollen leichter überprüfen können, ob sie für die gleiche Arbeit gleich bezahlt werden.
Praktische Auswirkungen: Arbeitgeber müssen sich auf neue Pflichten einstellen: Sie werden verpflichtet, Informationen zu Löhnen transparenter zu machen und Lohnungleichheiten zu dokumentieren. Besonders größere Unternehmen werden betroffen sein. Ohne klare nationale Regelungen entsteht für Betriebe Rechtsunsicherheit.
Das Problem mit der Verzögerung: Wenn der Referentenentwurf nicht bald vorgelegt wird, bleibt kaum Zeit für parlamentarische Debatten, Anhörungen und die notwendige Abstimmung. Eine fristgerechte Umsetzung bis Juni 2026 wird zunehmend unrealistisch – was Deutschland auch Verwarnungen der EU einhandeln könnte.
Gültig ab: 7. Juni 2026 (geplant)