AI SUMMARY: Arbeitslos und Minijob: Das müssen Sie wissen Arbeitslose dürfen neben dem Arbeitslosengeld einen Minijob ausüben – aber es gibt wichtige Regeln zu beachten. Je nach Verdienst und Art der Beschäftigung kann sich die Leistung deutlich verändern. Was ist erlaubt? Grundsätzlich ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (bis 538 Euro monatlich) während des Leistungsbezugs möglich. Allerdings zählt […]

Geringfügige Beschäftigung: Arbeitslos und Minijob: Was zu beachten ist

Arbeitslos und Minijob: Das müssen Sie wissen

Arbeitslose dürfen neben dem Arbeitslosengeld einen Minijob ausüben – aber es gibt wichtige Regeln zu beachten. Je nach Verdienst und Art der Beschäftigung kann sich die Leistung deutlich verändern.

Was ist erlaubt?

Grundsätzlich ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (bis 538 Euro monatlich) während des Leistungsbezugs möglich. Allerdings zählt das Einkommen als Hinzuverdienst und wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet – allerdings mit einem Freibetrag. Die ersten 165 Euro monatlich bleiben anrechnungsfrei.

Kurzfristige Beschäftigungen (z.B. Saisonarbeit unter 3 Monaten) sind in der Regel nicht erlaubt, wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen. Sie unterbrechen die Verfügbarkeit für die Arbeitsvermittlung.

Praktische Auswirkungen

Wer beispielsweise 400 Euro monatlich verdient, muss 235 Euro (400 minus 165 Euro Freibetrag) anrechnen lassen. Das Arbeitslosengeld wird um diesen Betrag gekürzt. Sie müssen die Beschäftigung der Arbeitsagentur vor Aufnahme anmelden – sonst drohen Sanktionen.

Wichtig: Die Anrechnung erfolgt monatlich. Wer unregelmäßig arbeitet, sollte die genauen Verdienste dokumentieren und der Agentur mitteilen.

Gültig ab: Diese Regelungen gelten fortlaufend – Änderungen werden durch die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht.