Gesetzentwurf: Aufstiegs-BAföG soll attraktiver werden
Aufstiegs-BAföG wird deutlich attraktiver
Die Bundesregierung hat am 15. Juli 2026 ein Reformgesetz beschlossen, das die Förderung beruflicher Aufstiegsfortbildungen verbessern soll. Mit verschiedenen Leistungsverbesserungen und weniger Bürokratie möchte der Staat mehr Arbeitnehmer zu Weiterbildungen motivieren.
Das ändert sich konkret
Der Gesetzentwurf sieht mehrere Verbesserungen vor, um das Aufstiegs-BAföG attraktiver zu gestalten. Die genauen Details zu Erhöhungen von Fördersätzen oder Darlehenskonditionen werden in den kommenden Wochen bekannt. Gleichzeitig sollen unnötige bürokratische Hürden abgebaut werden, um die Antragstellung zu vereinfachen.
Praktische Auswirkungen
Fachkräfte, die sich zum Meister, Techniker oder in anderen anerkannten Aufstiegsfortbildungen qualifizieren möchten, sollen künftig leichter und unter besseren Bedingungen gefördert werden. Das Aufstiegs-BAföG richtet sich besonders an Berufstätige, die neben ihrer Arbeit eine Weiterbildung absolvieren – etwa zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung im Handwerk.
Gültig ab: Nach Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat (Zeitpunkt noch offen)