AI SUMMARY: Ab dem 1. August 2026 treten neue Regelungen für die Ausbildung in Hochbauberufen in Kraft. Die Hochbauberufeausbildungsverordnung (HochbauBAusbV) wurde zuletzt im Dezember 2024 angepasst und modernisiert. Die Verordnung legt bundesweit einheitliche Standards für die Ausbildung fest und regelt, wie angehende Fachkräfte in Hochbauberufen ausgebildet werden müssen. Damit sollen die Anforderungen des modernen Baugewerbes berücksichtigt und […]

Hochbauberufeausbildungsverordnung (HochbauBAusbV)

Ab dem 1. August 2026 treten neue Regelungen für die Ausbildung in Hochbauberufen in Kraft. Die Hochbauberufeausbildungsverordnung (HochbauBAusbV) wurde zuletzt im Dezember 2024 angepasst und modernisiert.

Die Verordnung legt bundesweit einheitliche Standards für die Ausbildung fest und regelt, wie angehende Fachkräfte in Hochbauberufen ausgebildet werden müssen. Damit sollen die Anforderungen des modernen Baugewerbes berücksichtigt und die Qualität der Berufsausbildung gesichert werden.

Was ändert sich konkret?

Die aktuelle Fassung basiert auf einer Verordnung vom Juni 2024 und wurde im Dezember 2024 letztmalig überarbeitet. Konkrete Inhaltsänderungen sind aus der Kurzmitteilung nicht ersichtlich – typischerweise beinhalten solche Verordnungen jedoch Anpassungen bei:

Praktische Auswirkungen

Ausbildungsbetriebe in der Hochbaubranche müssen ihre Ausbildungspläne und -maßnahmen ab August 2026 nach den neuen Vorgaben ausrichten. Auch Berufsschulen müssen ihre Lehrpläne entsprechend anpassen. Auszubildende, die nach diesem Stichtag ihre Ausbildung beginnen, unterliegen automatisch den neuen Regelungen.

Gültig ab: 1. August 2026