Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Wie steht es um die Sorgfaltspflichten in der Lieferkette?
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Bundesregierung plant Entlastung für Unternehmen
Die Bundesregierung hat im September 2025 einen Entwurf zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) verabschiedet. Das Gesetz soll Unternehmen administrativ entlasten, bis die neue EU-Lieferkettenrichtlinie umgesetzt wird.
Was ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz?
Das LkSG verpflichtet größere Unternehmen, die Arbeitsbedingungen und Menschenrechte in ihren Lieferketten zu überprüfen und zu verbessern. Damit sollen Ausbeutung, Kinderarbeit und unsichere Arbeitsbedingungen bei Zulieferern verhindert werden. Betroffen sind insbesondere größere Unternehmen mit über 3.000 Mitarbeitern (ab 2024 ab 1.000 Mitarbeitern).
Welche Entlastungen plant die Bundesregierung?
Der neue Entwurf sieht vor, dass Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten administrativ entlastet werden – zumindest solange, bis die EU-Lieferkettenrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt ist. Dies soll vermeiden, dass Unternehmen widersprüchliche Anforderungen erfüllen müssen.
Praktische Auswirkungen
Betroffene Unternehmen müssen weniger Dokumentations- und Nachweispflichten erfüllen. Das reduziert die Compliance-Kosten und verwaltungstechnischen Aufwand. Allerdings bleiben die grundlegenden Anforderungen zur Überprüfung der Lieferkette bestehen – diese können nicht einfach ausgesetzt werden.
Gültig ab: September 2025 (mit Verabschiedung des Entwurfs)