Lohnsteuer und Sozialversicherung: Entgeltabrechnung: Was bei einer nachträglichen Korrektur zu beachten ist
Nachträgliche Lohnkorrektionen: Das müssen Arbeitgeber beachten
Bei der Gehaltsabrechnung können Fehler passieren – sei es bei Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen. Werden solche Abweichungen später entdeckt, gelten strenge Regeln für die Korrektur.
Was ist das Problem?
Arbeitgeber ziehen monatlich Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträge vom Gehalt ab und leiten diese direkt ans Finanzamt und die Krankenkassen weiter. Wurde zu viel oder zu wenig abgezogen, lässt sich das nicht einfach im nächsten Monat ausgleichen – es gelten unterschiedliche Regelungen je nachdem, ob es um Steuern oder Sozialversicherung geht.
Praktische Auswirkungen
Bei Steuerfehlern: Wurden zu viele Steuern abgezogen, muss das Finanzamt erstattet werden. War es zu wenig, können Nachzahlungen fällig werden. Eine einfache Verrechnung mit dem nächsten Gehalt ist oft nicht zulässig.
Bei Sozialversicherungsfehlern: Hier gibt es teilweise mehr Flexibilität – Korrekturen können unter bestimmten Bedingungen über mehrere Monate verteilt werden. Allerdings müssen die Beteiligten (Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Krankenkasse) zustimmen.
Der praktische Rat: Fehler sollten so schnell wie möglich bemerkt und korrigiert werden. Je später die Entdeckung, desto komplizierter wird es – besonders wenn bereits Steuererklärungen oder Sozialversicherungsmeldungen eingereicht wurden.
Gültig ab: Laufend geltende Regelungen