Mutterschutz: Mutterschaftsgeld auch im Minijob
Mutterschaftsgeld auch für Minijobberinnen
Frauen, die in einem Minijob arbeiten, haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Bislang war unklar, ob diese Regelung auch für geringfügig Beschäftigte gilt – jetzt ist festgestellt, dass sie volles Anrecht haben.
Das ändert sich konkret:
Schwangere Minijobberinnen erhalten während der Schutzfristen vor und nach der Geburt Mutterschaftsgeld. Die Höhe des Geldes hängt davon ab, wie die Minijoberin krankenversichert ist – ob über eine reguläre Krankenversicherung oder über eine Familienversicherung.
Für Arbeitgeber gilt: Falls sie die Umlage U2 (Umlageverfahren für Mutterschutzaufwendungen) bezahlt haben, können sie ihre Kosten erstattet bekommen – etwa wenn ein Beschäftigungsverbot wegen der Schwangerschaft besteht.
Praktische Auswirkungen:
Minijobberinnen müssen sich rechtzeitig bei ihrer Krankenkasse melden und die Schwangerschaft nachweisen. Die Krankenkasse berechnet dann das Mutterschaftsgeld basierend auf ihrem Versicherungsstatus. Arbeitgeber sollten überprüfen, ob sie die U2-Umlage entrichten – dann erhalten sie Erstattungen automatisch.
Gültig ab: Diese Regelung ist bereits etabliert und wird nun konkretisiert.