Urteil: Kündigung eines Außendienstmitarbeiters wegen Führerscheinentzugs
Außendienstler ohne Führerschein: Kündigung kann rechtmäßig sein
Ein aktuelles Urteil klärt, unter welchen Bedingungen Arbeitgeber Außendienstmitarbeiter kündigen dürfen, die ihren Führerschein verloren haben. Die Kündigung ist zulässig, wenn das Auto unverzichtbar für die Arbeit ist und der Arbeitnehmer mindestens ein Jahr lang nicht fahren darf.
Was hat das Gericht entschieden?
Ein Führerscheinentzug von zwölf Monaten kann eine berechtigte Grund für eine personenbedingte Kündigung darstellen – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass der Außendienstmitarbeiter seine Aufgaben ohne eigenes Fahrzeug tatsächlich nicht erfüllen kann. Bloße Unannehmlichkeiten reichen nicht aus.
Praktische Auswirkungen
Betroffene Arbeitnehmer sollten wissen: Ein Arbeitgeber muss zunächst prüfen, ob alternative Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen – etwa ein Wechsel in den Innendienst oder die Nutzung von Firmenfahrern. Erst wenn solche Alternativen wirklich nicht zumutbar sind, ist eine Kündigung gerechtfertigt. Arbeitnehmer können gegen eine Kündigung vor Gericht vorgehen, wenn sie nachweisen können, dass Alternativen existierten.
Gültig ab: Sofort anwendbar (Gerichtsurteil)