Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in der Bauwirtschaft
Neue Ausbildungsberufe in der Bauwirtschaft: Modernisierung startet 2026
Die Bauwirtschaft bekommt eine grundlegend neue Ausbildungsstruktur. Das Bundesarbeitsministerium hat eine Verordnung erlassen, die die bisherigen Ausbildungsberufe neu ordnet und modernisiert. Die Änderungen treten am 1. August 2026 in Kraft.
Was ändert sich konkret?
Die Verordnung gliedert die Bauberufe künftig in drei neue Kategorien auf: Ausbauleistungen, Hochbau und Tiefbau. Jede Kategorie regelt die Ausbildungsinhalte, Prüfungsanforderungen und Qualifikationen neu. Ziel ist es, die Ausbildung an aktuelle Anforderungen der Branche anzupassen – insbesondere mit Blick auf digitale Technologien und Nachhaltigkeit.
Die neuen Verordnungen ersetzen die bisherige allgemeine „Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft“ durch spezialisiertere Regelwerke.
Praktische Auswirkungen
Betriebe sollten sich bereits jetzt auf die neuen Anforderungen vorbereiten. Informationen zu den genauen Ausbildungsinhalten und Lernzielen erhalten Bauunternehmen sowie Berufsschulen von den zuständigen Innungen und Handwerkskammern. Azubis, die vor August 2026 ihre Ausbildung beginnen, werden noch unter den alten Regelungen ausgebildet.
Gültig ab: 1. August 2026