Arbeitsbescheinigung
Das Wichtigste in Kürze:
- Die Arbeitsbescheinigung ist ein Formular der Bundesagentur für Arbeit mit den wesentlichen Angaben zum beendeten Arbeitsverhältnis.
- Sie dient als Grundlage für die Prüfung und Berechnung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld.
- Die Angaben müssen vollständig und korrekt übermittelt werden.
- Die Bescheinigung steht ehemaligen Beschäftigten unabhängig von Arbeitszeit und Beschäftigungsdauer zu.
- Bei Fehlern oder Verspätungen drohen für Unternehmen Bußgelder von bis zu 2.000 €.
- Fehlende Angaben können dazu führen, dass Beschäftigte ihr Arbeitslosengeld nicht oder nur in geringerer Höhe ausgezahlt bekommen.
Inhalt
Definition
Die Arbeitsbescheinigung ist ein offizielles Formular der Bundesagentur für Arbeit, in dem die wesentlichen Angaben zu einem beendeten Arbeitsverhältnis festgehalten werden. Sie enthält unter anderem Informationen über die Dauer der Beschäftigung, das Arbeitsentgelt und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Sie dient der Bundesagentur für Arbeit als Grundlage, um zu prüfen, ob ein Anspruch auf Arbeitslosengeld oder andere Sozialleistungen besteht und in welcher Höhe diese Leistungen gegebenenfalls gezahlt werden können. Die erforderlichen Angaben werden vom Arbeitgeber bereitgestellt und müssen vollständig und korrekt übermittelt werden.
Die Arbeitsbescheinigung wird grundsätzlich elektronisch an die Bundesagentur für Arbeit übermittelt. Je nach beantragter Leistung können unterschiedliche gesetzliche Grundlagen und Formulare gelten. Damit stellt die Arbeitsbescheinigung einen wichtigen Nachweis über das frühere Beschäftigungsverhältnis dar und unterstützt eine schnelle und korrekte Bearbeitung des Leistungsantrags.
Die korrekten Daten
Welche Angaben erforderlich sind, richtet sich nach dem amtlichen Vordruck und dem jeweiligen Sachverhalt. Typischerweise werden folgende Informationen benötigt:
Die Arbeitsbescheinigung enthält unter anderem Angaben zum Arbeitgeber und zur beschäftigten Person, zum Beschäftigungszeitraum, zur Art und Dauer der Tätigkeit, zur Arbeitszeit, zum Arbeitsentgelt und zu Sonderzahlungen sowie Informationen über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und weitere leistungsrelevante Sachverhalte.
Die Angaben müssen vollständig, korrekt und nachvollziehbar sein. Eine allgemeine Tätigkeitsbeschreibung für künftige Arbeitgeber gehört dagegen nicht zum eigentlichen Zweck der Arbeitsbescheinigung. Dafür ist in der Regel ein Arbeitszeugnis das passende Dokument.
Wer hat Anspruch auf eine Arbeitsbescheinigung?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können die Übermittlung einer Arbeitsbescheinigung verlangen, wenn sie für die Prüfung eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld benötigt wird. Die Agentur für Arbeit kann die Bescheinigung ebenfalls direkt beim Arbeitgeber anfordern.
Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung, einen Aufhebungsvertrag, den Ablauf einer Befristung oder aus einem anderen Grund beendet wurde. Er gilt grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte, Vollzeitbeschäftigte und Personen mit einem beendeten Nebenbeschäftigungsverhältnis, sofern die Bescheinigung für das Verfahren erforderlich ist.
So erfolgt die Beantragung
Die Arbeitsbescheinigung wird nicht automatisch bei jeder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses erstellt. Die betroffene Person muss die Übermittlung grundsätzlich beim ehemaligen Arbeitgeber verlangen. Alternativ fordert die Agentur für Arbeit die Bescheinigung an.
Die Anforderung kann formlos erfolgen. Sie sollte mindestens folgende Informationen enthalten: vollständiger Name der beschäftigten Person, Beschäftigungszeitraum, Name und Anschrift des Arbeitgebers, Hinweis, dass die Arbeitsbescheinigung für die Agentur für Arbeit benötigt wird, gegebenenfalls das Aktenzeichen oder die Kundennummer der Agentur für Arbeit.
Wer Arbeitslosengeld beantragt, sollte die Arbeitsbescheinigung möglichst frühzeitig anfordern. Die Arbeitslosmeldung und der Antrag auf Arbeitslosengeld sollten unabhängig davon fristgerecht erfolgen. Eine fehlende Arbeitsbescheinigung sollte nicht dazu führen, dass die Arbeitslosmeldung oder der Leistungsantrag verspätet abgegeben wird.
Das Fehlen der Arbeitsbescheinigung
Fehlt die Arbeitsbescheinigung, kann sich die Prüfung des Arbeitslosengeldanspruchs verzögern. Die Agentur für Arbeit benötigt die Angaben unter anderem, um die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sowie die Höhe und Dauer des Anspruchs zu beurteilen.
Betroffene sollten zunächst beim ehemaligen Arbeitgeber nachfragen, ob die Anforderung eingegangen ist und wann die Übermittlung erfolgt. Wenn die Bescheinigung trotz Aufforderung nicht, verspätet oder offensichtlich fehlerhaft übermittelt wird, sollte die Agentur für Arbeit informiert werden. Sie kann den Arbeitgeber zur Abgabe auffordern und die weitere Vorgehensweise mitteilen.
Eine fehlende Arbeitsbescheinigung nimmt der betroffenen Person nicht automatisch den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Sie kann die Bearbeitung jedoch erschweren oder verzögern. Arbeitslosmeldung und Antrag sollten deshalb immer unabhängig von der Bescheinigung rechtzeitig erfolgen.
FAQs
Was muss in einer Arbeitsbescheinigung stehen?
Eine Arbeitsbescheinigung enthält insbesondere Angaben zum Arbeitgeber, zur beschäftigten Person, zum Beschäftigungszeitraum, zur Arbeitszeit, zum Arbeitsentgelt und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Welche Felder konkret auszufüllen sind, ergibt sich aus dem aktuellen Vordruck und der Anfrage der Agentur für Arbeit.
Wer erstellt die Arbeitsbescheinigung ausstellen?
Zuständig ist der ehemalige Arbeitgeber. Das Ausfüllen und die elektronische Übermittlung können auch durch die Personalabrechnung, eine Steuerkanzlei oder einen beauftragten Payroll-Dienstleister erfolgen.
Muss der Arbeitgeber die Arbeitsbescheinigung automatisch ausstellen?
Nein. Die Bescheinigung wird grundsätzlich auf Verlangen der beschäftigten Person oder der Agentur für Arbeit erstellt und übermittelt. Eine automatische Ausstellung bei jeder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist nicht erforderlich.