AI SUMMARY: Das Wichtigste in Kürze: Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), auch Versicherungspflichtgrenze genannt, legt fest, ab welchem regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelt Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei werden. Liegt das regelmäßige Bruttoarbeitsentgelt über der JAEG, kann von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung gewechselt werden. Voraussetzung für den Wechsel ist, dass das regelmäßige Bruttoarbeitsentgelt die JAEG voraussichtlich auch im folgenden […]

Jahresarbeitsentgeltgrenze

Das Wichtigste in Kürze:

Inhalt

  1. Definition Jahresarbeitsenteltgrenze
  2. Berechnung Jahresarbeitsentgeltgrenze
  3. FAQs

 

Jahresarbeitsentgeltgrenze Definition

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) legt fest, ob ein Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist oder sich privat krankenversichern kann. Entscheidend ist das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt.

Liegt das voraussichtliche Jahresgehalt über der jeweils gültigen JAEG, endet die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung beziehungsweise tritt bei einem neuen Beschäftigungsverhältnis gar nicht erst ein. Ob die Grenze überschritten wird, wird anhand einer Prognose des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts beurteilt.

Für das Jahr 2026 beträgt die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze 77.400 Euro. Für bestimmte Arbeitnehmer, die bereits am 31. Dezember 2002 privat krankenversichert und aufgrund ihres Einkommens versicherungsfrei waren, gilt eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze von 69.750 Euro.

Jahresarbeitsentgeltgrenze Berechnung

Das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt wird auf Basis des voraussichtlichen Einkommens eines Arbeitnehmers berechnet. In der Regel werden die aktuellen monatlichen Bezüge mit zwölf multipliziert. Regelmäßig wiederkehrende Einmalzahlungen, wie beispielsweise ein vertraglich vereinbartes Weihnachts- oder Urlaubsgeld, werden ebenfalls berücksichtigt. Bei Beschäftigten mit Stundenlohn wird zunächst ein monatliches Arbeitsentgelt ermittelt. Schwankt das Einkommen, wird das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt anhand einer Prognose geschätzt. Stellt sich später heraus, dass diese Schätzung nicht zutreffend war, wirkt sich eine Korrektur nur für die Zukunft aus.

Die Berechnung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts erfolgt zu Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses sowie immer dann, wenn sich das Arbeitsentgelt ändert.

Übersteigt das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze, kann die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung entfallen. Bei einer Entgelterhöhung endet die Versicherungspflicht grundsätzlich mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Grenze überschritten wurde. Beginnt ein neues Beschäftigungsverhältnis und das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt liegt über dem Jahresarbeitsentgeltgrenze, besteht die Versicherungsfreiheit unmittelbar ab Beschäftigungsbeginn.

 

FAQs

Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze?

Im Jahr 2026 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung 69.750 Euro pro Jahr beziehungsweise 5.812,50 Euro pro Monat. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt sie bei 101.400 Euro jährlich beziehungsweise 8.450 Euro monatlich. Diese Werte gelten bundesweit.

 

Was ist die Geringfügigkeitsgrenze und wie hoch ist sie?

Die Geringfügigkeitsgrenze legt fest, bis zu welchem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt eine Beschäftigung als Minijob gilt.

Ab dem 1. Januar 2026 beträgt die Geringfügigkeitsgrenze 603 Euro pro Monat. Sie orientiert sich am gesetzlichen Mindestlohn und kann sich ändern, wenn der Mindestlohn angepasst wird.

 

Was ist wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschritten wird?

Sinkt das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt unter die geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze, tritt wieder Versicherungspflicht ein. Eine Ausnahme gilt, wenn das Einkommen nur vorübergehend sinkt. In diesen Fällen bleibt die bisherige Krankenversicherung bestehen und es entsteht keine Versicherungspflicht.

 

Ist man versicherungsfrei wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wird?

Ein vorübergehender Rückgang des Arbeitsentgelts hat in der Regel keine Auswirkungen auf die Versicherungsfreiheit. Erst wenn das regelmäßige Einkommen dauerhaft sinkt und die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht mehr erreicht wird, besteht grundsätzlich wieder Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.