AI SUMMARY: Nebenbeschäftigung- das Wichtigste in Kürze: Eine pauschale Zustimmungspflicht des Arbeitgebers für jede Nebenbeschäftigung ist grundsätzlich nicht zulässig. Arbeitnehmer dürfen grundsätzlich einer Nebenbeschäftigung nachgehen. Eine Nebenbeschäftigung kann dem Arbeitgeber angezeigt bzw. gemeldet werden müssen. Der Arbeitgeber kann bestimmte Nebenbeschäftigungen untersagen, wenn berechtigte betriebliche oder arbeitsrechtliche Gründe vorliegen. Relevant sind insbesondere Arbeitszeitgrenzen, Wettbewerbstätigkeiten und mögliche Beeinträchtigungen der […]

Nebenbeschäftigung

Nebenbeschäftigung- das Wichtigste in Kürze:

Inhalt

  1. Muss der Arbeitgeber informiert werden?
  2. Wann kann eine Nebenbeschäftigung untersagt werden?
  3. Minijob neben dem Hauptjob
  4. Häufige Fragen zur Nebenbeschäftigung

Muss der Arbeitgeber informiert werden?

Ob eine Nebenbeschäftigung angezeigt werden muss, ergibt sich meist aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung. Eine Information ist außerdem erforderlich, wenn die Nebentätigkeit berechtigte Interessen des Arbeitgebers berühren kann.

Für die Prüfung darf der Arbeitgeber in der Regel Angaben zur Art der Tätigkeit, zum zeitlichen Umfang, zu den Arbeitszeiten und gegebenenfalls zum weiteren Arbeitgeber verlangen. Eine allgemeine Pflicht, den Verdienst offenzulegen, besteht nicht. Angaben können jedoch erforderlich sein, wenn mehrere Beschäftigungen sozialversicherungsrechtlich oder lohnabrechnungsbezogen eingeordnet werden müssen.

Wann kann eine Nebenbeschäftigung untersagt werden?

Eine Nebenbeschäftigung ist grundsätzlich erlaubt. Der Arbeitgeber kann sie jedoch beanstanden oder untersagen, wenn gesetzliche Arbeitszeit- und Ruhezeitvorgaben verletzt werden, die Arbeitsleistung im Hauptjob leidet, eine Konkurrenztätigkeit vorliegt oder ein Interessenkonflikt beziehungsweise Sicherheitsrisiko entsteht. Auch während einer Arbeitsunfähigkeit darf die Nebentätigkeit den Genesungsprozess nicht beeinträchtigen.

Die Arbeitszeiten aus Haupt- und Nebenjob werden zusammengerechnet. Im Urlaub ist eine Nebentätigkeit zulässig, sofern sie dem Erholungszweck nicht widerspricht.

Minijob neben dem Hauptjob

Seit 2026 liegt die monatliche Verdienstgrenze für einen Minijob bei durchschnittlich 603 Euro. Bei mehreren Beschäftigungen ist eine sozialversicherungsrechtliche Prüfung erforderlich.

Wichtig: Eine Nebenbeschäftigung sollte vor Beginn schriftlich angezeigt werden. Arbeitsvertragliche Regelungen und die konkrete rechtliche Situation sind stets zu prüfen.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Glossarbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Sozialversicherungsberatung. Rechtsstand: September 2026.

 

Häufige Fragen zur Nebenbeschäftigung

Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, wie viel ich im Nebenjob verdiene?

Eine allgemeine Pflicht zur Mitteilung des Verdienstes besteht in der Regel nicht. Angaben können jedoch erforderlich sein, wenn mehrere Beschäftigungen sozialversicherungsrechtlich oder lohnabrechnungsbezogen eingeordnet werden müssen.

Wie viele Stunden darf ich mit Hauptjob und Nebenjob insgesamt arbeiten?

Die Arbeitszeiten aller Beschäftigungen werden zusammengerechnet. Neben der täglichen Höchstarbeitszeit müssen insbesondere Pausen, Ruhezeiten sowie Sonn- und Feiertagsregelungen eingehalten werden. Eine pauschale Betrachtung nur anhand der Wochenstunden reicht nicht aus.

Darf ich während einer Krankschreibung im Nebenjob arbeiten?

Das ist nicht automatisch verboten. Die Tätigkeit darf jedoch die Genesung nicht beeinträchtigen und nicht im Widerspruch zur Erkrankung oder zur ärztlichen Einschätzung stehen. Bei Zweifel ist eine Einzelfallprüfung erforderlich.

Darf ich im Urlaub meiner Hauptbeschäftigung weiter im Nebenjob arbeiten?

Das kann zulässig sein, solange die Tätigkeit dem Erholungszweck des Urlaubs nicht widerspricht und die Arbeitszeitvorgaben eingehalten werden. Eine besonders umfangreiche oder körperlich belastende Tätigkeit während des gesamten Urlaubs kann problematisch sein.