Das Bundesarbeitsgericht hat sich in der Entscheidung 4 AZB 12/25 mit der Frage auseinandergesetzt, unter welchen Voraussetzungen ein Gericht einen laufenden Rechtsstreit aussetzen darf, wenn ein Verbandsklageverfahren vorgreiflich sein könnte.
## Die praktische Bedeutung
Für HR-Fachleute relevant: Verbandsklagen – etwa von Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbänden – können grundsätzliche Fragen des Arbeitsrechts klären, die auch einzelne laufende Arbeitsprozesse betreffen. Die Frage ist, ob und wann ein Arbeitsgericht oder Landesarbeitsgericht den Rechtsstreit aussetzen sollte, um das Ergebnis des Verbandsklageverfahrens abzuwarten.
## Ermessensfragen im Fokus
Das BAG betont, dass die Aussetzung eines Rechtsstreits nicht automatisch erfolgt, sondern eine Ermessensentscheidung des Gerichts darstellt. Gerichte müssen hier abwägen:
– Ob das Verbandsklageverfahren tatsächlich vorgreiflich für die Entscheidung ist
– Die Dauer des Verfahrens
– Die Belange der Parteien und die praktische Notwendigkeit einer schnellen Entscheidung
## Konsequenzen für die Praxis
Unternehmen und Arbeitnehmer sollten damit rechnen, dass Gerichte unterschiedlich entscheiden – eine Aussetzung ist nicht garantiert, auch wenn ein Verbandsklageverfahren relevant sein könnte.
Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de