**3 AZR 157/24 – Bundesarbeitsgericht**
Das Bundesarbeitsgericht hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitgeber einen Aufstockungsbetrag zahlen muss, wenn ein Arbeitnehmer nach Ende der Beschäftigung arbeitsunfähig wird.
## Kernproblem: Tarifvertragliche Auslegung
Im Fokus stand die Auslegung tarifvertraglicher Regelungen zu Aufstockungsleistungen und deren Anwendbarkeit auf Phasen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Zentral war die Frage, ob ein sogenannter „Ruhenstatbestand“ vorliegt – also eine Situation, in der Leistungen ruhen, obwohl die tarifvertraglichen Voraussetzungen grundsätzlich erfüllt sind.
## Praktische Relevanz für HR
Dieses Urteil ist für Personalverantwortliche wichtig bei:
– **Tarifvertragsgestaltung**: Klarheit über Leistungspflichten über das Arbeitsverhältnis hinaus
– **Abfindungsverhandlungen**: Berücksichtigung von Aufstockungsansprüchen
– **Dokumentation**: Genaue Festhalten von Postbeschäftigungssituationen
Das Urteil konkretisiert die Grenzen zwischen aktiven Beschäftigungszeiten und nachgelagerten Phasen bei der Anwendung tariflicher Vergünstigungen.
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Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de