BAG-Urteil zu Annahmeverzug: Abbedingung von Ansprüchen
**Aktenzeichen:** 5 AS 4/25 (Bundesarbeitsgericht)
## Worum geht es?
Das Bundesarbeitsgericht befasst sich in diesem Verfahren mit der Frage der **Abbedingung von Ansprüchen bei Annahmeverzug**. Dies ist eine wichtige Entscheidung für HR-Profis, die vertragliche Gestaltungsspielräume bei Arbeitsverhältnissen betreffen.
## Praxisrelevanz für HR
Der Annahmeverzug ist ein klassisches Szenario in Arbeitsverhältnissen: Der Arbeitgeber erklärt sich nicht bereit oder ist nicht in der Lage, die Arbeitsleistung anzunehmen. Die zentrale Frage lautet, **inwieweit Parteien vertraglich vorsehen können, dass bestimmte Ansprüche des Arbeitnehmers in dieser Situation entfallen**.
Das BAG-Urteil klär hier grundsätzliche Grenzen: Nicht alle Ansprüche können einfach durch Vertrag ausgeschlossen werden. Besonders bei Vergütung und Sozialleistungen gibt es enge gesetzliche Vorgaben.
## Wichtig für die Praxis
– Verträge mit pauschalen Ausschlussklauseln bei Annahmeverzug sind kritisch zu prüfen – Einzelne Anspruchsarten (Lohn, Bonus, Leistungen) unterliegen unterschiedlichen rechtlichen Regelungen – AGB-Kontrolle ist erforderlich
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Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de