AI SUMMARY: **Aktenzeichen:** 5 AS 4/25 (Bundesarbeitsgericht) ## Worum geht es? Das Bundesarbeitsgericht befasst sich in diesem Verfahren mit der Frage der **Abbedingung von Ansprüchen bei Annahmeverzug**. Dies ist eine wichtige Entscheidung für HR-Profis, die vertragliche Gestaltungsspielräume bei Arbeitsverhältnissen betreffen. ## Praxisrelevanz für HR Der Annahmeverzug ist ein klassisches Szenario in Arbeitsverhältnissen: Der Arbeitgeber erklärt sich nicht […]

BAG-Urteil zu Annahmeverzug: Abbedingung von Ansprüchen

**Aktenzeichen:** 5 AS 4/25 (Bundesarbeitsgericht)

## Worum geht es?

Das Bundesarbeitsgericht befasst sich in diesem Verfahren mit der Frage der **Abbedingung von Ansprüchen bei Annahmeverzug**. Dies ist eine wichtige Entscheidung für HR-Profis, die vertragliche Gestaltungsspielräume bei Arbeitsverhältnissen betreffen.

## Praxisrelevanz für HR

Der Annahmeverzug ist ein klassisches Szenario in Arbeitsverhältnissen: Der Arbeitgeber erklärt sich nicht bereit oder ist nicht in der Lage, die Arbeitsleistung anzunehmen. Die zentrale Frage lautet, **inwieweit Parteien vertraglich vorsehen können, dass bestimmte Ansprüche des Arbeitnehmers in dieser Situation entfallen**.

Das BAG-Urteil klär hier grundsätzliche Grenzen: Nicht alle Ansprüche können einfach durch Vertrag ausgeschlossen werden. Besonders bei Vergütung und Sozialleistungen gibt es enge gesetzliche Vorgaben.

## Wichtig für die Praxis

– Verträge mit pauschalen Ausschlussklauseln bei Annahmeverzug sind kritisch zu prüfen – Einzelne Anspruchsarten (Lohn, Bonus, Leistungen) unterliegen unterschiedlichen rechtlichen Regelungen – AGB-Kontrolle ist erforderlich

Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de