BAG-Urteil zu Eingruppierung: Anforderungen an Verweisungsketten im Tarifvertrag

**Aktenzeichen:** 4 AZR 272/24
**Gericht:** Bundesarbeitsgericht

## Kernaussage

Das Bundesarbeitsgericht beschäftigt sich in diesem Urteil mit der Frage, wie Verweisungsketten in Tarifverträgen bei der Eingruppierung von Arbeitnehmern auszulegen sind und welche Anforderungen an die Klarheit und Bestimmtheit von Normen zu stellen sind.

## Praktische Relevanz für HR-Profis

**Eingruppierungssicherheit:** Das Urteil betont, dass Tarifverträge ausreichend bestimmte Regelungen zur Eingruppierung enthalten müssen. Wenn mehrfache Verweisungen zwischen verschiedenen Tarifnormen vorhanden sind, muss die Gesamtkette nachvollziehbar und eindeutig sein.

**Antragserfordernis:** Die Entscheidung klärst auch, unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitnehmer einen Antrag auf Überprüfung seiner Eingruppierung stellen kann und welche Anforderungen daran zu stellen sind.

**Gleichbehandlung:** Ein weiterer Fokus liegt auf dem Gleichheitssatz – hier wird relevant, wie Arbeitgeber verschiedene Arbeitnehmer in vergleichbaren Situationen behandeln müssen.

## Für die Praxis

HR-Abteilungen sollten ihre Eingruppierungsdokumentationen überprüfen, insbesondere wenn diese auf mehrfache tarifliche Verweisungen abstellen. Klare, direkte Referenzen zu Tarifnormen sind einer komplexen Verweisungskette vorzuziehen.

Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de

Foto: Resume Genius / Unsplash

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Mitarbeiterin sucht Kontakt via iPhone. Im Hintergrund Glaskasten