BAG-Urteil zur Insolvenzsicherung von Altersteilzeit-Wertguthaben
**Aktenzeichen:** 9 AZR 66/25 (Bundesarbeitsgericht)
## Worum geht es?
Das Bundesarbeitsgericht befasst sich mit der Insolvenzsicherung von Wertguthaben aus Altersteilzeitvereinbarungen. Diese Entscheidung ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen relevant, da sie Klarheit schafft, wie Ansprüche aus Altersteilzeitverhältnissen im Insolvenzfall geschützt sind.
## Praktische Relevanz für HR
Altersteilzeitverhältnisse ermöglichen es älteren Arbeitnehmern, schrittweise aus dem Erwerbsleben auszuscheiden. Die dabei angesammelten Wertguthaben (Arbeitszeitkonten) sind für Beschäftigte finanzielle Sicherheit vor der Rente. Das BAG klärt in diesem Verfahren, inwieweit diese Ansprüche durch die Insolvenzgeldsicherung (IGZ-Versicherung) oder andere Mechanismen geschützt sind.
## Implikationen
Für HR-Profis wichtig: – **Dokumentation**: Altersteilzeitverträge müssen präzise ausgestaltet sein – **Insolvenzschutz**: Klärung der Absicherungspflichten für angesammelte Wertguthaben – **Compliance**: Betriebliche Regelungen müssen den BAG-Standards entsprechen
Das Urteil betrifft insbesondere größere Unternehmen mit systematischen Altersteilzeitprogrammen.
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Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de