AI SUMMARY: **Aktenzeichen:** 7 AZR 187/24 (Bundesarbeitsgericht) Das Bundesarbeitsgericht hat sich mit der Vergütung von freigestellten Betriebsratsmitgliedern auseinandergesetzt – ein zentrales Thema für HR-Fachleute, besonders in größeren Unternehmen. ## Worum geht es? Bei freigestellten Betriebsratsmitgliedern stellt sich regelmäßig die Frage, wie ihre Vergütung während der Freistellung auszugestalten ist. Das BAG klärt hier wichtige Grundsätze zur Entgeltfortzahlung und […]

BAG-Urteil zur Vergütung freigestellter Betriebsratsmitglieder

**Aktenzeichen:** 7 AZR 187/24 (Bundesarbeitsgericht)

Das Bundesarbeitsgericht hat sich mit der Vergütung von freigestellten Betriebsratsmitgliedern auseinandergesetzt – ein zentrales Thema für HR-Fachleute, besonders in größeren Unternehmen.

## Worum geht es?

Bei freigestellten Betriebsratsmitgliedern stellt sich regelmäßig die Frage, wie ihre Vergütung während der Freistellung auszugestalten ist. Das BAG klärt hier wichtige Grundsätze zur Entgeltfortzahlung und den Ansprüchen solcher Arbeitnehmer.

## Relevanz für die Praxis

HR-Verantwortliche müssen wissen, dass freigestellte Betriebsratsmitglieder grundsätzlich ihre bisherige Vergütung erhalten müssen, auch wenn sie ihre eigentliche Tätigkeit ruhen lassen. Das Gericht verdeutlicht, dass der Arbeitgeber nicht einfach leistungsabhängige Komponenten kürzen kann, nur weil der Arbeitnehmer für die Betriebsratsarbeit freigestellt ist.

## Praktischer Hinweis

Achten Sie bei der Ausgestaltung von Freistellungsregelungen darauf, dass die volle Vergütung (inklusive variabler Bestandteile, sofern diese Teil der regelmäßigen Betriebstätigkeit waren) weitergezahlt wird. Eine Kürzung ist ohne zwingende sachliche Gründe nicht zulässig.

Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de