AI SUMMARY: **Gerichtsurteil 3 AZR 283/24 – Bundesarbeitsgericht** Das Bundesarbeitsgericht hat sich mit einem wichtigen Fall zur betrieblichen Altersversorgung von Auszubildenden befasst. Die Entscheidung betrifft die Frage, inwieweit Betriebsvereinbarungen zur Altersversorgung auch für Auszubildende gelten und welche Konsequenzen sich daraus für deren Kündigungsschutz ergeben. ## Relevanz für die Praxis Für HR-Fachleute ist dieses Urteil relevant, da es […]

Betriebliche Altersversorgung für Auszubildende: BAG klärt Kündigungsschutz

**Gerichtsurteil 3 AZR 283/24 – Bundesarbeitsgericht**

Das Bundesarbeitsgericht hat sich mit einem wichtigen Fall zur betrieblichen Altersversorgung von Auszubildenden befasst. Die Entscheidung betrifft die Frage, inwieweit Betriebsvereinbarungen zur Altersversorgung auch für Auszubildende gelten und welche Konsequenzen sich daraus für deren Kündigungsschutz ergeben.

## Relevanz für die Praxis

Für HR-Fachleute ist dieses Urteil relevant, da es Klarheit schafft über:

– Die **Anwendbarkeit von Betriebsvereinbarungen** zur Altersversorgung auf Auszubildende – Den **Schutzumfang** dieser Vereinbarungen – **Kündigungsschutzbestimmungen**, die sich aus Altersversorgungsregelungen ergeben können

Das Urteil präzisiert, dass Betriebsvereinbarungen zur betrieblichen Altersversorgung nicht automatisch auf alle Beschäftigtengruppen übertragbar sind. Besonders im Ausbildungskontext müssen Unternehmen prüfen, ob ihre Regelungen auch die besonderen Voraussetzungen für Auszubildende berücksichtigen.

**Handlungsempfehlung:** HR-Abteilungen sollten ihre Betriebsvereinbarungen zur Altersversorgung überprüfen und sicherstellen, dass diese Regelungen transparent dokumentieren, für welche Personengruppen sie gelten.

Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de