AI SUMMARY: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich in der Entscheidung 4 AZR 74/25 mit der korrekten Eingruppierung von Beschäftigten im Kundenbetreuungsbereich der Ortskrankenkassen auseinandergesetzt. Die Entscheidung betrifft die Anwendung des Manteltarifvertrags für die Beschäftigten der Mitglieder der Tarifgemeinschaft Allgemeiner Ortskrankenkassen (BAT/AOK-Neu). **Relevanz für die Praxis** Das Urteil ist für HR-Fachleute im öffentlichen Dienst und bei Krankenkassen von […]

Bundesarbeitsgericht konkretisiert Eingruppierung im öffentlichen Dienst

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich in der Entscheidung 4 AZR 74/25 mit der korrekten Eingruppierung von Beschäftigten im Kundenbetreuungsbereich der Ortskrankenkassen auseinandergesetzt. Die Entscheidung betrifft die Anwendung des Manteltarifvertrags für die Beschäftigten der Mitglieder der Tarifgemeinschaft Allgemeiner Ortskrankenkassen (BAT/AOK-Neu).

**Relevanz für die Praxis**

Das Urteil ist für HR-Fachleute im öffentlichen Dienst und bei Krankenkassen von großer Bedeutung: Es klärt, wie Arbeitnehmer in der Kundenbetreuung korrekt einzugruppieren sind. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf Gehaltsfestlegungen und Karrierewege betroffener Mitarbeiter.

**Was Arbeitgeber wissen sollten**

Gerade bei der Eingruppierung von Kundenbetreuerinnen und Kundenbetreuern entstehen häufig Streitigkeiten. Das BAG hat hier für Klarheit gesorgt und konkretisiert die Anforderungen des BAT/AOK-Neu. Arbeitgeber sollten ihre Eingruppierungspraktiken auf Konformität mit diesem Urteil überprüfen, um Nachzahlungsansprüche zu vermeiden.

Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de