Das Bundesarbeitsgericht hat sich mit der Anpassung von Betriebsrenten nach dem Antragsgrundsatz befasst. Diese Entscheidung ist für HR-Fachleute von großer Relevanz.
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## Betriebsrente: Wann ist eine Anpassung erforderlich?
**Entscheidung:** BAG 3 AZR 127/25
Das Bundesarbeitsgericht klärt in diesem Verfahren grundlegende Fragen zur Anpassung von Betriebsrenten. Der sogenannte Antragsgrundsatz ist dabei zentral: Danach müssen Betriebsrentner einen Anpassungsantrag stellen, damit ihre Rente erhöht wird – die Erhöhung erfolgt nicht automatisch.
**Was HR-Fachleute wissen müssen:**
Die Anpassung von Betriebsrenten erfolgt nicht von Amts wegen, sondern ist an einen Antrag des Rentenempfängers gebunden. Dies kann für Unternehmen relevant sein, da sie als Träger oder Arbeitgeber mit entsprechenden Anpassungsforderungen rechnen müssen.
**Praktische Implikationen:**
– Betriebsrentner sollten über ihr Antragsrecht aufgeklärt werden – Unternehmen sollten transparent über Anpassungsmöglichkeiten kommunizieren – Die Dokumentation von Anträgen und Ablehnungen ist wichtig
Diese Entscheidung präzisiert die Rechte und Pflichten bei der Altersversorgung durch Betriebsrenten und kann Auswirkungen auf HR-Prozesse haben.
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Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de