Das Urteil ist **RELEVANT** für Arbeitsrecht.
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## BAG-Urteil zur Klauselkontrolle bei Kündigungen: Rechtswahl unter der Lupe
Das Bundesarbeitsgericht (2 AZR 53/25) befasst sich mit einer grundsätzlich wichtigen Frage: Wie werden Kündigungsklauseln überprüft, wenn sie Regelungen zur Rechtswahl enthalten?
### Kernthema: Wirksamkeit von Kündigungsklauseln
Das Urteil behandelt die arbeitsrechtliche Kontrolle von Kündigungsbestimmungen unter dem Blickwinkel der **Klauselkontrolle**. Dies ist besonders relevant, wenn in Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen Rechtswahl-Klauseln verankert sind, die möglicherweise auch die Kündigungsbedingungen beeinflussen.
### Praktische Bedeutung für HR
**Für Arbeitgeber und HR-Fachleute wichtig:** – Kündigungsregelungen in Verträgen müssen nicht nur inhaltlich korrekt sein, sondern auch formal den AGB-Anforderungen genügen – Rechtswahl-Klauseln können die Wirksamkeit von Kündigungen beeinflussen – Eine transparente und angemessene Gestaltung von Kündigungsbestimmungen ist essentiell
Das Urteil verdeutlicht, dass das BAG bei der Überprüfung von Kündigungsklauseln auch deren vertragliche Rahmenbedingungen unter die Lupe nimmt – ein wichtiger Hinweis für die Vertragsgestaltung.
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Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de