Tarifkollision: Wann verdrängt ein Tarifvertrag den anderen?
**BAG 4 AZR 285/24 – Grundsatzentscheidung zur Verdrängungswirkung**
Das Bundesarbeitsgericht hat sich mit einer zentralen Frage der Tariflandschaft befasst: Welcher Tarifvertrag gilt, wenn mehrere konkurrierende Tarifverträge für denselben Arbeitnehmer anwendbar sein könnten?
## Die Verdrängungswirkung des § 4a TVG
Kernpunkt der Entscheidung ist die sogenannte Verdrängungswirkung nach § 4a des Tarifvertragsgesetzes. Diese Norm regelt, dass ein Tarifvertrag einen anderen verdrängen kann – aber nur unter bestimmten Bedingungen. Nicht einfach der „bessere“ oder „neuere“ Tarifvertrag setzt sich automatisch durch.
## Relevanz für die Praxis
Für HR-Profis ist diese Entscheidung wichtig, wenn: – **Mehrere Tarifverträge** gleichzeitig in Betracht kommen (z.B. bei Betriebsräten und Gewerkschaften) – **Branchenwechsel** anstehen oder sich **Zuständigkeiten ändern** – **Tarifkonkurrenzen** geklärt werden müssen
Das BAG hat hier präzisiert, unter welchen Voraussetzungen wirklich ein Tarifvertrag Vorrang hat – eine wichtige Klarstellung für sichere Entgeltabrechnung und Compliance.
Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de