AI SUMMARY: **BAG 4 AZR 285/24 – Grundsatzentscheidung zur Verdrängungswirkung** Das Bundesarbeitsgericht hat sich mit einer zentralen Frage der Tariflandschaft befasst: Welcher Tarifvertrag gilt, wenn mehrere konkurrierende Tarifverträge für denselben Arbeitnehmer anwendbar sein könnten? ## Die Verdrängungswirkung des § 4a TVG Kernpunkt der Entscheidung ist die sogenannte Verdrängungswirkung nach § 4a des Tarifvertragsgesetzes. Diese Norm regelt, dass […]

Tarifkollision: Wann verdrängt ein Tarifvertrag den anderen?

**BAG 4 AZR 285/24 – Grundsatzentscheidung zur Verdrängungswirkung**

Das Bundesarbeitsgericht hat sich mit einer zentralen Frage der Tariflandschaft befasst: Welcher Tarifvertrag gilt, wenn mehrere konkurrierende Tarifverträge für denselben Arbeitnehmer anwendbar sein könnten?

## Die Verdrängungswirkung des § 4a TVG

Kernpunkt der Entscheidung ist die sogenannte Verdrängungswirkung nach § 4a des Tarifvertragsgesetzes. Diese Norm regelt, dass ein Tarifvertrag einen anderen verdrängen kann – aber nur unter bestimmten Bedingungen. Nicht einfach der „bessere“ oder „neuere“ Tarifvertrag setzt sich automatisch durch.

## Relevanz für die Praxis

Für HR-Profis ist diese Entscheidung wichtig, wenn: – **Mehrere Tarifverträge** gleichzeitig in Betracht kommen (z.B. bei Betriebsräten und Gewerkschaften) – **Branchenwechsel** anstehen oder sich **Zuständigkeiten ändern** – **Tarifkonkurrenzen** geklärt werden müssen

Das BAG hat hier präzisiert, unter welchen Voraussetzungen wirklich ein Tarifvertrag Vorrang hat – eine wichtige Klarstellung für sichere Entgeltabrechnung und Compliance.

Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de