Tarifliche Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit: BAG-Entscheidung 5 AZR 155/22

Das Bundesarbeitsgericht hat sich in der Entscheidung 5 AZR 155/22 mit der Frage auseinandergesetzt, wie tarifliche Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitbeschäftigten zu berechnen sind.

## Kernproblem

Die Entscheidung betrifft die Anwendung von Tarifbestimmungen auf Teilzeitarbeitnehmer. Zentral ist die Frage, ob und wie Mehrarbeitszuschläge greifen, wenn Arbeit über die vertragliche Teilzeitstundenzahl hinausgeht.

## Relevanz für die Praxis

Für HR-Fachleute ist diese Entscheidung wichtig bei:

– **Tarifgestaltung**: Klärung der korrekten Anwendung von Mehrarbeitszuschlägen im Teilzeitbereich
– **Lohnabrechnung**: Sichere Berechnung von Zuschlägen nach Tarifvorgaben
– **Compliance**: Vermeidung von Lohnnachzahlungsansprüchen

Das Urteil schafft Klarheit darüber, dass tarifliche Mehrarbeitszuschläge auch bei Teilzeitbeschäftigten greifen können – vorausgesetzt die tariflichen Voraussetzungen sind erfüllt. HR-Abteilungen sollten ihre Tarifverträge auf entsprechende Regelungen überprüfen.

Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de

Foto: Johan Mouchet / Unsplash

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Mitarbeiterin sucht Kontakt via iPhone. Im Hintergrund Glaskasten