Betriebliches Eingliederungsmanagement
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Erfolgreich zurück in den Job
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) unterstützt Beschäftigte, nach längerer oder wiederholter Krankheit dauerhaft arbeitsfähig zu bleiben. Gleichzeitig hilft es Arbeitgebern, Ausfallzeiten zu reduzieren, Fachkräfte zu binden und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.
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Erleben Sie in unserer interaktiven Tour, wie Sie das BEM strukturiert, rechtssicher und effizient umsetzen – von der frühzeitigen Identifikation potenzieller BEM-Fälle bis hin zur professionellen und datenschutzkonformen Erstellung und Versendung der BEM-Einladung direkt im System.
BEM bietet viele Vorteile für Ihr Unternehmen
Durch BEM sichern Sie sich wertvolles Know-how und langjährige Erfahrung ihrer Beschäftigten. Gleichzeitig werden weitere Fehlzeiten reduziert und zusätzliche Belastungen im Team vermieden.
Das BEM zielt darauf ab, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneute Fehlzeiten zu verhindern und den Arbeitsplatz zu erhalten. Ein professionell umgesetztes BEM wirkt weit über den Einzelfall hinaus. Studien zeigen, dass mit BEM krankheitsbedingte Kündigungen zurückgehen, sich das Arbeitsklima verbessert und das Engagement der Mitarbeitenden steigt.
Beschäftigte wieder integrieren
BEM unterstützt erkrankte Beschäftigte dabei, schrittweise und nachhaltig an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren und wieder aktiv am Arbeitsleben teilzunehmen.
Arbeitsverhältnis dauerhaft erhalten
Durch frühzeitige und individuelle Maßnahmen hilft das BEM, Kündigungen zu vermeiden und bestehende Arbeitsverhältnisse langfristig zu sichern.
Weitere Fehlzeiten vermeiden
Durch die Analyse von Belastungen und die Umsetzung geeigneter Maßnahmen können erneute Erkrankungen reduziert und zukünftige Fehlzeiten verringert werden.
Arbeitsfähigkeit fördern
Das BEM trägt dazu bei, die körperliche und psychische Leistungsfähigkeit der Beschäftigten zu stärken und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen zu schaffen.
Ablauf des BEM-Verfahrens
1. Feststellen der Arbeitsunfähigkeit
Zu Beginn wird festgestellt, ob und wie lange eine Arbeitsunfähigkeit der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters vorliegt. Grundlage hierfür sind die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere längere oder wiederholte Fehlzeiten innerhalb eines Jahres.
2. Erstkontakt mit der Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter
Im Erstkontakt wird die betroffene Person über die Möglichkeit und die Ziele des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) informiert. Dabei wird betont, dass die Teilnahme freiwillig ist und dem Erhalt der Arbeitsfähigkeit dient.
3. Informationsgespräch
Im Informationsgespräch werden der Ablauf, die Beteiligten sowie der Datenschutz im BEM-Verfahren ausführlich erläutert. Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter erhält Gelegenheit, Fragen zu stellen und eine informierte Entscheidung zur Teilnahme zu treffen.
4. Eingliederungsgespräch
Im Eingliederungsgespräch werden gemeinsam die Ursachen der Arbeitsunfähigkeit sowie mögliche Unterstützungsmaßnahmen besprochen. Ziel ist es, individuelle Lösungen zu finden, die eine nachhaltige Rückkehr in den Arbeitsalltag ermöglichen.
5. Durchführung der vereinbarten Maßnahmen
Die im Gespräch festgelegten Maßnahmen werden anschließend umgesetzt, beispielsweise Anpassungen des Arbeitsplatzes oder eine stufenweise Wiedereingliederung.
6. Überprüfung der Wirksamkeit
Die umgesetzten Maßnahmen werden daraufhin überprüft, ob sie zur Stabilisierung der Arbeitsfähigkeit beitragen. Falls erforderlich, werden die Maßnahmen angepasst oder weitere Schritte vereinbart.
Kernziele des BEM
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) verfolgt das Ziel, die Ursachen von Arbeitsunfähigkeit systematisch zu analysieren und gemeinsam passende Lösungen zu entwickeln. Dabei steht im Mittelpunkt, die bestehende Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und Beschäftigte bei ihrer Rückkehr an den Arbeitsplatz nachhaltig zu unterstützen. Gleichzeitig trägt das BEM dazu bei, den Arbeitsplatz langfristig zu erhalten und erneuter Arbeitsunfähigkeit wirksam vorzubeugen.
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FAQ – Häufig gestellte Fragen
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Ist Betriebliches Eingliederungsmanagement zwingend erforderlich?Ja. Nach § 167 Abs. 2 SGB IX sind alle Arbeitgeber verpflichtet, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten, wenn Beschäftigte innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren. Die Teilnahme am BEM ist für die betroffenen Beschäftigten jedoch freiwillig.
Welchen Vorteil bietet ein Betriebliches Eingliederungsmanagement für Arbeitgeber und Beschäftigte?Für Beschäftigte unterstützt das BEM den Erhalt des Arbeitsplatzes und die langfristige Gesundheit. Arbeitgeber profitieren von geringeren Fehlzeiten, der Sicherung von Fachkräften sowie von mehr Rechtssicherheit und einem positiven Betriebsklima.
Kann BEM direkt in ATOSS integriert werden?Ja, das Betriebliche Eingliederungsmanagement kann in bestehende ATOSS-Strukturen integriert werden. Durch die Nutzung vorhandener Daten, wie Abwesenheiten oder Fehlzeiten, lassen sich BEM-relevante Fälle frühzeitig identifizieren und strukturiert steuern.
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Das betriebliche Eingliederungsmanagement
Das betriebliche Eingliederungsmanagement ist verpflichtend. Es dient dazu, Beschäftigte nach längerer Krankheit wieder erfolgreich in den Arbeitsalltag zu integrieren. Sodass die Arbeitsunfähigkeit überwunden und der Arbeitsplatz der betroffenen Person langfristig gesichert werden kann. Im Mittelpunkt des betrieblichen Eingliederungsmanagement steht die gemeinsame Erarbeitung von Lösungen, die eine gesunde Rückkehr an den Arbeitsplatz ermöglicht. Dabei spielen Vertrauen, Freiwilligkeit und Datenschutz eine zentrale Rolle.
Ein strukturierter Ablauf des betrieblichen Eingliederungsmanagement hilft, systematisch und gleichzeitig individuell vorzugehen. Zu Beginn erfolgt eine schriftliche Einladung durch den Arbeitgeber, in der Ziele, Inhalte und Rahmenbedingungen des Verfahrens erklärt werden. Im anschließenden Gespräch ist Transparenz wichtig. Hier werden die aktuelle Situation, mögliche gesundheitliche Einschränkungen und der Unterstützungsbedarf besprochen. Das betriebliche Eingliederungsmanagement ist kein starres Schema, sondern ein dynamischer Prozess, der regelmäßig überprüft und angepasst wird. Für Mitarbeitende bedeutet ein gut umgesetztes BEM vor allem Sicherheit, Wertschätzung und das Gefühl, ernst genommen zu werden.
Gleichzeitig profitieren Unternehmen in vielerlei Hinsicht vom betrieblichen Eingliederungsmanagement. Fehlzeiten können reduziert, Kündigungen vermieden und wertvolles Fachwissen im Betrieb gehalten werden. Entscheidend für den Erfolg ist, dass das BEM nicht als einmalige Maßnahme, sondern als Bestandteil einer gesundheitsorientierten Unternehmenskultur verstanden wird. Ein transparenter Ablauf des betrieblichen Eingliederungsmanagement schafft Orientierung für alle Beteiligten und stellt sicher, dass alle Bedürfnisse berücksichtigt werden.