Zum 1. Juni 2025 treten umfangreiche Änderungen im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Kraft, um die gestiegenen Kosten für Anwaltschaft und Justiz abzubilden.
Wir freuen uns darauf. Füllen Sie einfach das Formular aus – wir melden uns in kürzester Zeit bei Ihnen, um einen persönlichen Gesprächstermin zu vereinbaren