Bundesarbeitsgericht, Az. 10 AZR 121/24 (veröffentlicht 14.08.2025) Sachverhalt: Ein Arbeitnehmer war seit 2011 bei der Beklagten beschäftigt und erhielt ein Bruttomonatsgehalt
Seit dem 1. August 2025 gilt laut BMAS ein erhöhtes Mindeststundenentgelt für das Maler- und Lackiererhandwerk. Die Zwölfte Verordnung über zwingende