Änderungskündigung

Zwei Männer im Anzug geben sich einen Handschlag. Auf dem weißen Tisch liegt die Änderungskündigung und ein Stift.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Eine Änderungskündigung ist eine besondere Form der Kündigung, bei der das Arbeitsverhältnis nicht vollständig beendet wird.
  • Sie ist nur dann wirksam, wenn sie durch dringende, betriebliche, verhaltens- oder personenbedingten Gründen gedeckt ist.
  • Die Änderungen, wie zum Beispiel Kürzung des Gehalts oder Versetzung an einen anderen Standort, müssen für die Arbeitnehmerinnen und den Arbeitnehmer zumutbar sein.
  • Ein grundsätzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht grundsätzlich nicht.

Was ist eine Änderungskündigung?

Eine Änderungskündigung ist eine besondere Form der Kündigung, bei der das Arbeitsverhältnis nicht vollständig beendet, sondern zu geänderten Bedingungen fortgesetzt werden soll. Das bedeutet: Der Arbeitgeber kündigt den bereits bestehenden Arbeitsvertrag, bietet der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer jedoch gleichzeitig einen neuen Vertrag mit veränderten Konditionen an.

Wann ist sie zulässig?

Eine Änderungskündigung ist nur wirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt ist. Das heißt, sie muss durch dringende betriebliche, verhaltens- oder personenbedingte Gründe gedeckt sein. Der Arbeitgeber darf diese auch nur einsetzen, wenn mildere Alternativen wie eine einvernehmliche Vertragsänderung nicht zum Ziel führen.

Was sind die Vorteile?

Typische Inhalte sind:

• Kürzung des Gehalts
• Versetzung an einen anderen Standort
• Änderung der Arbeitszeit (z. B. Reduzierung oder Schichtmodell)
• Neue Aufgaben oder Hierarchien

Hier ist zu beachten, dass die Änderungen für den Arbeitnehmer zumutbar sind, andernfalls kann eine gerichtliche Überprüfung erfolgen.

Wie kann ich auf eine Änderungskündigung reagieren?

Nach Erhalt der Änderungskündigung haben Beschäftigte 3 Optionen:

1. Annahme der neuen Bedingungen: Das Arbeitsverhältnis wird zu den neuen Konditionen fortgeführt
2. Ablehnung des Änderungsangebots: Dann endet das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Kündigungsfrist
3. Annahme unter Vorbehalt (gemäß § 2 KSchG): Das Änderungsangebot wird zunächst angenommen, gleichzeitig kann jedoch Klage gegen die Änderung eingereicht werden

Gerade eine Ablehnung sollte gut überlegt sein, da sie automatisch zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt.

Welche Fristen gelten?

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Änderungskündigung reagieren, wenn sie die Änderung gerichtlich überprüfen lassen möchten. Diese Frist gilt auch bei einer Annahme unter Vorbehalt. Wird keine Klage eingereicht, gelten die neuen Arbeitsbedingungen als akzeptiert, selbst wenn sie ursprünglich nur „unter Vorbehalt“ angenommen wurden.

Habe ich einen Anspruch auf eine Abfindung?

Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht auch bei einer Änderungskündigung grundsätzlich nicht. Eine Abfindung kommt aber infrage, wenn das Arbeitsverhältnis im Streit endet, etwa nach einer Ablehnung des Änderungsangebots oder bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Häufig wird sie im Rahmen eines Vergleichs oder Aufhebungsvertrags vereinbart.

Neugierig geworden?

Wir freuen uns darauf. Füllen Sie einfach das Formular aus – wir melden uns in kürzester Zeit bei Ihnen, um einen persönlichen Gesprächstermin zu vereinbaren

Mitarbeiterin sucht Kontakt via iPhone. Im Hintergrund Glaskasten