Die Mindestlohnkommission hat am 27. Juni 2025 eine stufenweise Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen. Demnach steigt der Mindestlohn zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro.
Dies entspricht einer Erhöhung um insgesamt 13,88 Prozent. Rund 6 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden von dieser Anpassung profitieren. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas begrüßte den gemeinsamen Vorschlag der Kommission und kündigte eine rasche Umsetzung per Rechtsverordnung an.
Die Anpassung gilt als größte sozialpartnerschaftlich beschlossene Lohnerhöhung seit Einführung des Mindestlohns. Für Unternehmen bedeutet dies, dass ab 2026 höhere Lohnkosten für geringfügig und niedrig entlohnte Beschäftigte zu berücksichtigen sind. Die Entwicklung ist insbesondere für die Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie die Personalplanung relevant.
(Quelle: BMAS, https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2025/anhebung-gesetzlicher-mindestlohn-zum-1-1-2026.html)