Gesetzliche Neuregelungen zum 1. Juli 2025: Pflegeversicherung, Steuerfristen und Rentenanpassung

Zum 1. Juli 2025 treten in Deutschland mehrere gesetzliche Neuregelungen in Kraft, die für Unternehmen und HR-Verantwortliche von Bedeutung sind. Besonders relevant ist die Einführung eines verpflichtenden digitalen Nachweisverfahrens für die Anzahl der Kinder in der Pflegeversicherung. Arbeitgeber und Beschäftigte müssen ab sofort die Kinderzahl digital melden, da sich die Beitragshöhe daran orientiert. Dies soll die Prozesse effizienter und transparenter gestalten.

Im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung ist die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2024 zu beachten: Sie endet regulär am 31. Juli 2025. Wer einen Steuerberater beauftragt, hat bis zum 30. April 2026 Zeit.

Zudem steigen die Renten ab Juli um 3,74 Prozent, was sich auf die Lohnbuchhaltung auswirken kann. In der Altenpflege gelten neue Mindestlöhne: Pflegefachkräfte erhalten mindestens 20,50 Euro brutto pro Stunde, Pflegehilfskräfte 16,10 Euro.

Diese und weitere Änderungen wurden von der Bundesregierung veröffentlicht. Unternehmen sollten die neuen Vorgaben in ihren Personal- und Abrechnungsprozessen berücksichtigen.

(Quelle: Bundesregierung, https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/neuregelungen-juli-25-2356270)

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