Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat mit der Ausarbeitung eines Nationalen Aktionsplans zur Förderung von Tarifverhandlungen begonnen. Ziel ist die Umsetzung der EU-Mindestlohn-Richtlinie, die eine Stärkung der Tarifbindung in den Mitgliedstaaten vorsieht.
Sozialpartner sind eingeladen, sich bis zum 15. August 2025 aktiv in den Prozess einzubringen. Der Aktionsplan soll Maßnahmen enthalten, die die Tarifautonomie und die Verhandlungsfähigkeit der Sozialpartner unterstützen.
Für Unternehmen in Deutschland könnten sich daraus künftig neue Anforderungen oder Impulse für die Gestaltung von Arbeitsbedingungen ergeben. Es handelt sich derzeit um einen Entwurf, der noch nicht verbindlich ist. Weitere Informationen finden sich auf der Website des BMAS.
(Quelle: BMAS, 17.07.2025)