Am 1. September 2025 hat die Kommission zur Sozialstaatsreform unter Leitung von BMAS-Abteilungsleiter Nermin Fazlic ihre Arbeit aufgenommen. Die ressortübergreifende Kommission aus Bund, Ländern und Kommunen soll Vorschläge zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Sozialstaats erarbeiten.
Im Fokus stehen steuerfinanzierte Leistungen wie Wohngeld, Kinderzuschlag und Grundsicherung. Nach Expertenanhörungen im September und Oktober 2025 will die Kommission konkrete Empfehlungen für schnellere Verwaltungsabläufe, Leistungszusammenlegungen und Digitalisierung von Antragsverfahren vorlegen. Die Umsetzung soll ab 2026 beginnen.
Parallel dazu steht am 3. September 2025 der Kabinettsbeschluss zum Referentenentwurf für Änderungen am Lieferkettensorgfaltspflichten gesetz an. Das BMAS hatte den Entwurf am 29. August 2025 veröffentlicht. Geplant sind die Streichung der Berichtspflichten ab dem Berichtszeitraum Januar 2023 sowie eine Reduzierung der Ordnungstatbestände auf besonders schwerwiegende Verstöße.
Die Wirtschaftsverbände bewerten die LkSG-Änderungen als unzureichend, da die ursprünglich angekündigte Abschaffung des Gesetzes ausbleibt. Beide Entwicklungen zeigen den aktuellen Fokus der Bundesregierung auf Bürokratieabbau und Verwaltungsmodernisierung.