Bundeskabinett beschließt Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz

Das Bundeskabinett hat am 3. September 2025 den Regierungsentwurf für das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz beschlossen. Das Gesetz zielt darauf ab, die betriebliche Altersversorgung als zweite Säule neben der gesetzlichen Rente zu stärken und breiter zu etablieren.
Kernpunkte der geplanten Änderungen:
Der bAV-Förderbetrag für Arbeitgeber wird ab 2027 von maximal 288 Euro auf 360 Euro pro Arbeitnehmer und Jahr angehoben. Damit werden zusätzliche Arbeitgeberbeiträge bis zu 1.200 Euro (statt bisher 960 Euro) staatlich gefördert. Die Einkommensgrenze für die Förderung wird ab 2027 an die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung gekoppelt (jährlich 3 Prozent) und liegt dann bei etwa 2.900 Euro monatlich.
Zudem wird die Abfindungsmöglichkeit für Kleinanwartschaften erweitert, wenn der Betrag in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wird. Diese Zahlungen sind zum Zeitpunkt der Abfindung steuerfrei.
Das Sozialpartnermodell wird ausgeweitet: Künftig können alle Beschäftigten im Zuständigkeitsbereich einer Gewerkschaft an bestehenden Sozialpartnermodellen teilnehmen, sofern die Sozialpartner zustimmen. Dies soll insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu Betriebsrenten erleichtern.
Laut BMAS sollen besonders Beschäftigte mit geringen Einkommen und in kleinen und mittleren Unternehmen von diesen Verbesserungen profitieren. Das Gesetz ist eine Neuauflage eines ähnlichen Entwurfs der Vorgängerregierung, der aufgrund des Ampel-Aus nicht verabschiedet werden konnte.
Die geplanten Änderungen treten größtenteils ab 2027 in Kraft, die Steuerfreistellung für Abfindungen bereits am Tag nach der Gesetzesverkündung.
Quelle: BMAS-Pressemitteilung
Foto vom deutschen Bundestag in dem die Abgeordneten Platz gefunden haben.

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Mitarbeiterin sucht Kontakt via iPhone. Im Hintergrund Glaskasten