Steueränderungsgesetz 2025 und neue Sozialversicherungsrechengrößen beschlossen

Die Bundesregierung hat in den vergangenen Tagen mehrere wichtige Entscheidungen getroffen, die Auswirkungen auf Unternehmen und deren Lohn- und Gehaltsabrechnung haben werden.
Das Bundeskabinett beschloss am 10. September das Steueränderungsgesetz 2025, wie das Bundesfinanzministerium mitteilte. Kernpunkt ist die Erhöhung der Entfernungspauschale auf einheitlich 38 Cent ab dem ersten Kilometer zum 1. Januar 2026. Bisher galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer. Die Maßnahme entlastet Arbeitnehmer je nach Arbeitsweg um 88 bis 352 Euro jährlich und führt zu Gesamtentlastungen von 1,9 Milliarden Euro ab 2027. Zusätzlich wird
der Umsatzsteuersatz für Gastronomie von 19 auf 7 Prozent gesenkt.
Parallel legte das BMAS den Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 vor. Aufgrund der Lohnentwicklung 2024 von 5,16 Prozent steigen alle Rechengrößen deutlich. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung erhöht sich auf 8.450 Euro monatlich, in der Krankenversicherung auf 5.812,50 Euro.
Ebenfalls am 10. September bestätigte das Bundeskabinett die Fortschreibung der Regelbedarfe für Bürgergeld und Sozialhilfe. Diese bleiben 2026 unverändert bei 563 Euro für Alleinstehende, da der gesetzliche Besitzschutz greift.
Die Änderungen erfordern Anpassungen in der Lohnbuchhaltung und Personalverwaltung zum Jahreswechsel 2026.
Quellen: Bundesfinanzministerium, Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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Mitarbeiterin sucht Kontakt via iPhone. Im Hintergrund Glaskasten