Die EU-Entgelttransparenzrichtlini e bringt ab Juni 2026 erhebliche Neuerungen für deutsche Unternehmen mit sich. Künftig müssen bereits in Stellenanzeigen konkrete Gehaltsspannen angegeben werden, wie das Fachportal Unternehmen & Steuer berichtet. Die Berichtspflichten werden auf kleinere Unternehmen ausgeweitet:
Betriebe mit 100-149 Mitarbeitern müssen ab 2031 erstmals berichten,
solche mit 150-249 Beschäftigten bereits ab 2027.
Bei Gehaltslücken von mehr als fünf Prozent zwischen den Geschlechtern sind Unternehmen zur Entgeltanalyse
verpflichtet. Besonders relevant: Die Beweislastumkehr bedeutet, dass Arbeitgeber künftig nachweisen müssen, dass Gehaltsunterschiede sachlich gerechtfertigt sind.