Neue Zahlungsverkehrs-Regelung: Verification of Payee ab Oktober 2025 verpflichtend

Ab dem 9. Oktober 2025 tritt eine bedeutende Änderung im europäischen Zahlungsverkehr in Kraft: Die Verification of Payee (VoP) wird für alle SEPA-Überweisungen verpflichtend. Grundlage ist die neue EU-Verordnung zu Echtzeitüberweisungen (Instant Payments Regulation).
Die Regelung verpflichtet alle Banken im Euro-Zahlungsverkehrsraum, vor der Freigabe einer Überweisung zu prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der angegebenen IBAN übereinstimmt. Diese Empfängerüberprüfung soll die Sicherheit im elektronischen Zahlungsverkehr erhöhen und Fehlüberweisungen reduzieren.
Für Unternehmen ergeben sich direkte Auswirkungen auf die Lohn- und Gehaltsabrechnung: Die hinterlegten Bankdaten der Arbeitnehmer müssen korrekt sein, da bereits kleine Abweichungen im Namen zu Verzögerungen
führen können. Bei SEPA-Einzelüberweisungen ist die Empfängerüberprüfung verpflichtend, bei Sammelüberweisungen optional.
Die technische Infrastruktur wird bereits am 5. Oktober 2025 aktiviert, vier Tage vor der gesetzlichen Pflicht. Unternehmen sollten ihre Zahlungsprozesse entsprechend anpassen und sicherstellen, dass ihre Banking-Software die neuen Anforderungen unterstützt. Bei korrekter Übereinstimmung haftet die Bank für eventuelle Fehlüberweisungen, bei Abweichungen oder fehlender Übereinstimmung trägt der Auftraggeber die Verantwortung.
Das Gebäude einer Bank ist zu sehen.

Neugierig geworden?

Wir freuen uns darauf. Füllen Sie einfach das Formular aus – wir melden uns in kürzester Zeit bei Ihnen, um einen persönlichen Gesprächstermin zu vereinbaren

Mitarbeiterin sucht Kontakt via iPhone. Im Hintergrund Glaskasten