Das Bundeskabinett hat am 29. Oktober 2025 die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnun g beschlossen und folgt damit der Empfehlung der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025. Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 von derzeit 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Arbeitsstunde – eine Erhöhung um 8,42 Prozent.
In einem zweiten Schritt wird der Mindestlohn zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro angehoben, was einer weiteren Steigerung um 5,04 Prozent entspricht. Insgesamt erhöht sich der Mindestlohn damit um fast 14 Prozent binnen zwei Jahren.
Für Unternehmen bedeutet dies konkrete Anpassungen in der Lohn- und Gehaltsabrechnung. Mit der Mindestlohnerhöhung steigt automatisch auch die dynamische Geringfügigkeitsgrenze bei Minijobs, was wiederum Auswirkungen auf die Untergrenze der Midijobs hat. Arbeitgeber müssen ihre Entgeltabrechnungssysteme entsprechend anpassen und sicherstellen, dass alle betroffenen Beschäftigten ab dem Stichtag korrekt entlohnt werden.
Besonders profitieren Menschen im Niedriglohnsektor von dieser Erhöhung. Die Mindestlohnkommission orientiert sich bei ihren Empfehlungen traditionell an der Tarifentwicklung und entscheidet unabhängig von politischer Einflussnahme über die Anpassungen.