Auch im Jahr 2026 bringen die Steueränderungen zahlreiche Neuerungen mit sich. So steigt die Pendlerpauschale auf 38 Cent pro Kilometer, in Restaurants gilt nun ein Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent und sowohl der Mindestlohn als auch das Kindergeld werden erhöht. Inwieweit sich diese Änderungen auf Minijobs auswirken und welche weiteren Steueränderungen in Kraft getreten sind, erfährst Du jetzt hier in unserem HR-Beitrag.
Anpassung der Minijob-Grenze
Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde gestiegen. Mit der Mindestlohnerhöhung erfolgte auch eine direkte Anpassung der monatlichen Verdienstgrenze für Minijobs. So steigt die Verdienstmöglichkeit von geringfügig beschäftigten Personen auf 603 Euro monatlich an. So können Minijobber weiterhin in etwa 10 Wochenstunden arbeiten, ohne die Grenze zur Sozialversicherungspflicht zu überschreiten. Für dich als Arbeitgeber bedeutet das eine Anpassung der Lohnabrechnungen bei Minijobs.
Unterhaltshöchstbetrag 2026: Unterstützung und Entlastung für Angehörige
Mit dem neuen Jahr hat sich auch der Unterhaltshöchstbetrag 2026 geändert, der für Eltern und Unterhaltsberechtigte relevant ist. Grundlage für diese Anpassung ist der Existenzminimum-Bericht der Bundesregierung, der regelmäßig überprüft wird und die gestiegenen Lebenshaltungskosten berücksichtigt. Die Unterhaltsbeträge richten sich weiterhin nach der bundesweit geltenden Düsseldorfer Tabelle und erhöhen sich jetzt um 4 Euro. Gleichzeitig steigt auch das Kindergeld um 4 Euro an. Die konkrete Höhe des zu zahlenden Unterhalts hängt nach wie vor vom bereinigten Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils ab. Auch wenn die Unterhaltsbeträge bundesweit einheitlich festgelegt sind, können regionale Unterschiede bei Lebenshaltungs- und Wohnkosten die individuelle finanzielle Situation beeinflussen.
Anpassung bei der Familienförderung
Auch deine Familie mit Kind wird 2026 finanziell entlastet, denn der Kinderfreibetrag wurde erhöht. Der Kinderfreibetrag ist ein steuerfreier Betrag, der Eltern helfen soll, die Kosten für ihr Kind zu tragen. Dieser Teil des Einkommens wird bei der Steuer nicht mitgerechnet. Dadurch musst du als Elternteil am Ende weniger Steuern zahlen. Im Jahr 2025 lag er für beide Eltern zusammen bei 9.600 Euro pro Kind und ab 2026 steigt dieser auf 9.756 Euro jährlich pro Kind.
Einen Antrag wie beim Kindergeld musst du für den Kinderfreibetrag nicht stellen. In der Steuererklärung reicht es aus, die Angaben zum Kind in der entsprechenden Anlage einzutragen. Das Finanzamt prüft dann automatisch, was für die Eltern günstiger ist, das ausgezahlte Kindergeld oder der Kinderfreibetrag.
Rentenanpassungen und neue Hinzuverdienstmöglichkeiten
Auch für Rentnerinnen und Rentner bringt das Jahr 2026 einige Änderungen mit sich. Es stellt sich die Frage, wie viel neben der Rente dazuverdient werden darf und ob sich das auf die Rentenzahlung auswirkt. Wer eine Altersrente bezieht, darf ohne Einschränkungen hinzuverdienen, egal ob die Regelaltersgrenze schon erreicht ist oder nicht. Das gilt sowohl für einen Minijob mit einer Grenze von 603 Euro im Monat als auch für eine Beschäftigung mit höherem Einkommen. Die Rente bleibt wie gewohnt bestehen und wird nicht gekürzt.
Zusätzlich ist zum 1. Juli 2026 eine Rentenerhöhung von voraussichtlich 3,7 Prozent geplant. Die genaue Höhe wird allerdings erst im Frühjahr 2026 endgültig festgelegt.
Mobilität: Pendlerpauschale wurde erhöht
Wichtig für dich zu wissen ist, dass mit Beginn des neuen Jahres auch die Pendlerpauschale einheitlich auf 38 Cent pro Kilometer gestiegen ist. Bisher war die Entfernungspauschale gestaffelt, sodass die Pendlerpauschale erst ab dem 21. Kilometer 38 Cent betrug. Die Staffelung wurde nun aufgehoben, sodass eine einheitliche Pendlerpauschale von 38 Cent pro Kilometer gilt. Somit erhältst du auch mit einem kurzen Arbeitsweg die volle Pendlerpauschale und wirst in der Steuererklärung entlastet.
Steueränderung für Restaurantbesuche

Zu Beginn des neuen Jahres wurde die Umsatzsteuer für Speisen in Restaurants gesenkt. Statt bisher 19 Prozent werden jetzt nur noch 7 Prozent Mehrwertsteuer erhoben. Mit dieser Änderung soll die Gastronomie entlastet werden. Denn in den vergangenen Jahren haben steigende Kosten die Branche stark belastet. Die Steuersenkung soll den Betrieben helfen, diese Mehrkosten aufzufangen und weitere Preiserhöhungen zu vermeiden. Die lange diskutierte Regelung der Steuersenkung auf Speisen gilt jetzt dauerhaft und soll für mehr Planungssicherheit in der Gastronomie sorgen.
Für dich als Restaurantbesucher bedeutet das jedoch nicht, dass Essen im Restaurant günstiger wird. Die niedrigere Steuer dient vor allem dazu, die bestehenden Preise stabil zu halten. Wichtig für Restaurantbetreiberinnen und Restaurantbetreiber ist außerdem, dass Getränke weiterhin mit dem regulären Steuersatz von 19 Prozent besteuert werden.
Höhere Belastungen für Gutverdiener und Gutverdienerinnen
Wenn du als sogenannter Gutverdiener giltst, zahlst du ab 2026 mehr Geld in die Sozialkassen ein. Das liegt daran, dass die Beitragsgrenzen angehoben wurden.In der gesetzlichen Rentenversicherung werden Beiträge im Jahr 2026 bis zu einem monatlichen Einkommen von 8.450 Euro berechnet. Auch in der Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Grenze, auf nunmehr 5.812,50 Euro pro Monat. Wer mehr als diese Beträge verdient, zahlt zwar nicht mehr Prozent, aber weil die Grenze höher ist, wird insgesamt mehr Geld abgezogen. Deshalb zahlst du als Gutverdiener monatlich mehr in die Sozialkassen ein.








