Diese HR-Trends prägen 2026

Ein junger Mann im Anzug mit verschränkten Armen. Neben ihm steht in grüner Schrift 5 HR-Trends für 2026.

Inhalt

Auch 2026 treten zahlreiche gesetzliche Änderungen in Kraft vom Entgelttransparenzgesetz, über Kinderkrankheitstage bis hin zum Mindestlohn. Um den neuen rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden, müssen Sie gegebenenfalls Anpassungen vornehmen. Wir geben Ihnen einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Neuerungen und zeigen auf, was konkret auf Sie zukommt. Zudem erfahren Sie, wie Sie sich mithilfe digitaler Lösungen optimal vorbereiten können und gleichzeitig den administrativen Aufwand möglichst gering halten.

EU-Entgelttransparenzgesetz wird Pflicht

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie bringt ab Juni 2026 neue Pflichten mit sich. Ziel ist es, für mehr Fairness und Gleichbehandlung bei der Bezahlung zu sorgen. So müssen Unternehmen zukünftig nachweisen können, dass Gehälter objektiven und geschlechtsneutralen Kriterien unterliegen. Außerdem bist du als Unternehmer verpflichtet, regelmäßig über deine Entgeltstrukturen zu berichten. Weiterhin musst du offenlegen, ob es bei der Bezahlung einen Unterschied zwischen Männern und Frauen gibt. Deine Mitarbeiter:innen haben das Recht, Auskunft über die durchschnittliche Vergütung von vergleichbaren Mitarbeiter:innen zu erhalten.

Für deinen Personalbereich bedeutet das, klare und nachvollziehbare Abläufe zu schaffen. Anfragen von Mitarbeitenden zur Bezahlung müssen strukturiert bearbeitet werden, mit eindeutig geregelten Zuständigkeiten. Bei der Bewertung von Stellen können Gehaltsbänder, Jobfamilien und verständliche Karrieremodelle, zeigen, wie sich die Vergütung entwickelt. Die Gehaltsdaten deiner Mitarbeiter:innen müssen regelmäßig überprüft werden, um fehlende Gleichbehandlung frühzeitig zu erkennen. Die offene Kommunikation ist wichtig, denn nur so erhalten deine Mitarbeiter:innen Antworten auf ihre Fragen. Darüber hinaus musst du als Unternehmer ein internes Berichtswesen aufbauen, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Auch im Recruiting wird Transparenz zukünftig wichtiger, denn schon im Bewerbungsprozess sollen Geahltsspannen offen kommuniziert werden.

Fünfzehn beziehungsweise dreißig Kinderkrankheitstage pro Jahr

Ein KI-generiertes Bild zeigt die HR-Trends 2026 auf bestehend aus Nachhaltigkeit, Personen und Graphen.

Schon gewusst? Auch im Jahr 2026 haben Eltern weiterhin Anspruch auf 15 Kinderkrankheitstage pro Kind beziehungsweise Alleinerziehende auf 30 Tage. Das entsprechende Gesetz ist noch nicht endgültig entschlossen, die Regelung soll allerdings beibehalten werden. Wenn das eigene Kind krank ist, ist es wichtig zu wissen, wie viele Kinderkrankheitstage einem zustehen und wie diese korrekt gemeldet werden.

Für dich bedeutet das, dass deine Mitarbeiter:innen frühzeitig informiert werden müssen. Dazu gehört, zu erklären, wie viele Kinderkrankentage es gibt, welche ärztlichen Nachweise erforderlich sind und wie die Lohnersatzleistung bei der Krankenkasse beantragt wird.

Neue ELStAM ab 2026

Ab dem Jahr 2026 ändert sich die Art, wie Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung bei der Lohnabrechnung berücksichtigt werden. Künftig tauschen die privaten Versicherungen, das Finanzamt und die Arbeitgeber die dafür notwendigen Informationen automatisch und digital aus. Dafür werden neue elektronische Steuermerkmale eingeführt, die dir als Arbeitgeber direkt zur Verfügung gestellt werden und bei der Gehaltsabrechnung genutzt werden müssen.

Für 2026 und 2027 gibt es allerdings eine Übergangslösung. Sollten digitale Daten aus technischen Gründen nicht fehlerfrei übermittelt werden können, können Papiernachweise verwendet werden. Deine Mitarbeiter:innen sollten frühzeitig darüber informiert werden, dass der Nachweis ihrer Versicherungsbeiträge in der Regel automatisch erfolgt. Wenn jemand der digitalen Übermittlung widerspricht, werden die Beiträge zur privaten Krankenversicherung bei der Lohnsteuer nicht berücksichtigt.

Zwei Jahre in Folge Mindestlohnerhöhung

Der gesetzliche Mindestlohn steigt in den kommenden zwei Jahren. Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde und ab dem 1. Januar 2027 steigt dieser auf 14,60 Euro. Diese Erhöhungen betreffen viele Beschäftigte, entsprechend müssen Anpassungen in der Lohnabrechnung und in den Arbeitsverträgen vorgenommen werden. Gleichzeitig erhöhen sich dadurch automatisch die Verdienstgrenzen für Minijobs.

Als Unternehmer solltest du daher frühzeitig prüfen, welche deiner Mitarbeiter:innen davon betroffen sind, sodass die Beträge rechtzeitig angepasst werden. In manchen Branchen können allerdings abweichende Mindestlöhne gelten. Deine Mitarbeiter und Führungskräfte solltest du frühzeitig über die Änderungen informieren.

Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

Auch wenn das Gesetz zur elektronischen Arbeitszeiterfassung noch nicht endgültig verabschiedet ist, gilt bereits die Pflicht zur Zeiterfassung. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales macht deutlich, dass du als Arbeitgeber schon jetzt Arbeitszeiterfassung anbieten musst, andernfalls können Bußgelder drohen.

Für dich als Unternehmer heißt das: Wenn noch kein elektronisches Zeiterfassungssystem existiert, besteht Handlungsbedarf. Eine digitale und transparente Erfassung der Arbeitszeiten sorgt für Rechtssicherheit. Es ist wichtig, ein geeignetes Zeiterfassungssystem einzuführen und sicherzustellen, dass alle Daten datenschutzkonform gespeichert werden. Erfahre hier mehr zur digitalen Zeiterfassung!

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Bloggerin Helen. junge Frau mit braunen Haaren und braunen Augen.

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