Das Bundesfinanzministerium hat am 1. September 2025 mehrere bedeutsame Änderungen für Unternehmen bekanntgegeben, die unmittelbare Auswirkungen auf die Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie steuerliche Pflichten haben.
Mit BMF-Schreiben vom 1. September 2025 wurden wichtige Regelungen des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) zu den §§ 146, 146a, 147 und 147a geändert. Diese Änderungen betreffen die Aufbewahrungspflichten und elektronische Buchführung von Unternehmen.
Zudem hat das BMF das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2026 veröffentlicht. Gemäß § 51 Absatz 4 Nummer 1 des Einkommensteuergesetzes wurde das neue Muster in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder festgelegt.
Parallel dazu wurde die fortgeschriebene Übersicht der Umsatzsteuer-Umrechnungskurse für 2025 aktualisiert, die gemäß § 16 Abs. 6 Satz 1 UStG monatlich festgesetzt werden.
Darüber hinaus beschloss das Bundeskabinett am 3. September 2025 den Entwurf des Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetze s sowie Maßnahmen zur Senkung der Energiepreise durch Stromsteuersenkung und Entlastungen bei Übertragungsnetzentgelten.
Unternehmen sollten die neuen Regelungen zeitnah in ihre Prozesse integrieren und bei Bedarf ihre Systeme entsprechend anpassen.
Quellen: Bundesfinanzministerium, Bundeskabinett